SP Aargau begrüsst die Überarbeitung des Rheinuferschutzdekrets

Die Rheinuferlandschaft im Kanton Aargau ist ein einzigartiger, vielgestaltiger Lebens- und Erholungsraum für Mensch, Tiere und Pflanzen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und den damit verbundenen unterschiedlichen Nutzungsinteressen steht dieser jedoch zunehmend unter Druck. Eine konsequente Zonierung könnte für Balance sorgen.

Ein wichtiger Bestandteil des neuen kantonalen Nutzungsplans zum Schutz der Rheinuferlandschaft ist die Harmonisierung der Zonierung über den gesamten aargauischen Rheinperimeter. Durch eine exaktere Zoneneinteilung lässt sich die Nutzung differenzierter steuern.

Dabei leisten Nährstoff-Pufferzonen (NPu) einen wichtigen Beitrag, um den Eintritt von Pestiziden jeglicher Art in die Gewässerzone zu verhindern oder mindestens zu reduzieren. In einigen Rheingemeinden treffen intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftszonen immer noch direkt auf die Uferschutzzone bzw. die Gewässerzone. Überall dort wäre eine NPu von grossem ökologischem Wert für den Rhein und sollte konsequent angelegt werden.

«Es ist nicht unsere Absicht, die Landwirtschaft einzuschränken. Die Ernährungssicherheit muss gewährleistet sein. Es geht darum, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes zu finden», betont Hanspeter Hubmann, Grossrat SP Aargau.

Zum Gewässerraum muss eine Bestimmung gefasst werden, mit welcher der Wellenschlag der Motorboote zum Schutz der Brutnester eingeschränkt werden kann. Damit soll gleichzeitig die Uferstabilität gewährleistet werden. In diesem Sinne sind die Begrenzung der Boote, der Bootsplätze sowie der Fahrtgeschwindigkeiten der Boote grenzübergreifend zu regeln.

Die Stärkung des Naturschutzes muss explizit in die Zielsetzung aufgenommen werden. Es ist richtig, dass auch die Qualität als Erholungsraum einbezogen wird. «Es braucht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und den Menschen, die in dieser Region leben», so Stefan Dietrich, Co-Präsident SP Aargau.

Die SP bedauert, dass der neue kantonale Nutzungsplan nicht kantons- und länderübergreifend erarbeitet wird. Es ist von grossem Interesse, welche Schutzmassnahmen in weiteren rheinanstössigen Kantonen sowie auf der deutschen Seite des Rheins getroffen werden.

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