Die SP Aargau ist über den heutigen Entscheid des Grossen Rates zur Ablehnung des 1. Mai als gesetzlicher kantonaler Feiertag im Aargau enttäuscht. Der Tag der Arbeit ist weltweit der einzige überkonfessionelle Feiertag, der in mehr als 150 Ländern und verschiedenen Kantonen der Schweiz ein gesetzlicher Feiertag ist.
Auch im Aargau kann der 1. Mai auf eine mehr als hundertjährige Geschichte zurückblicken. Der 1. Mai steht auch aktuell für Missstände und Ausbeutung in der Arbeitswelt – in der Schweiz, wie auch weltweit. «Er ist ein besonderer Tag, der allen arbeitenden Menschen gewidmet ist – somit der überwiegenden Mehrheit in unserer Gesellschaft» betont Stefan Dietrich, Grossrat und Co-Präsident der SP Aargau.
Wildwuchs im Aargau
Der 1. Mai bleibt im Kanton Aargau vorerst kein gesetzlicher Feiertag und es herrscht nach wie vor ein unübersichtlicher Wildwuchs. Die aktuelle Situation berücksichtigt die heutige Flexibilität in der Arbeitswelt nicht mehr. Arbeits- und Wohnort klaffen immer mehr auseinander. Zudem haben religiöse und konfessionelle Zugehörigkeiten und Identifikationen stark nachgelassen. Unterschiedliche Feiertagsregelungen sind störend und nicht familienfreundlich. Auch Alleinerziehenden, die an unterschiedlichen Orten wohnen und arbeiten stehen vor unnötigen Herausforderungen.
Dem 1. Mai gehört auch die Zukunft
Die SP ist enttäuscht über die mutlose Haltung der Mehrheit des Grossen Rates und die mangelnde Bereitschaft eine pragmatische Lösung anzustreben. SP-Grossrätin Mia Jenni ist überzeugt: «Der 1. Mai hat eine historisch grosse Bedeutung und der Tag der Arbeit gehört auch in die Gegenwart und die Zukunft, denn es ist immer aktuell für Arbeiter*innenrechte zu kämpfen.». Die SP Aargau wird deshalb, gemeinsam mit anderen Parteien und Organisationen weitere Schritte prüfen, damit der 1. Mai im Kanton Aargau doch zu einem gesetzlichen Feiertag wird.