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Invasive Neophyten breiten sich zunehmend auch im Wald aus. Sie können sowohl die Biodiversität als auch die Waldverjüngung und damit verbunden die Holzproduktion beeinträchtigen. Im Auenwald hat sich der Neophytenbefall beispielsweise erschreckend ausgebreitet. Zu beachten gilt es, dass Neophytenbekämpfung nicht primär Naturschutz ist, sondern auch ein Wirtschaftlichkeitsproblem. Dies ist einerseits im Wald z. B. bei der Jungwaldpflege festzustellen, aber auch im Baugebiet beim japanischen Knöterich, welcher Gebäude und Infrastrukturen enorm beschädigen kann und in der Landwirtschaft das Erdmandelgras, das den Ackerbau schädigt und gleichzeitig die Gesundheit durch Allergien und Atemprobleme. Neophytenbekämpfung darf darum nicht ausschliesslich als «Naturschutz» angesehen werden. Generelle Tatsache ist, dass das Bekämpfen von Neobiotaproblemen sehr aufwendig und nie kostenlos (!) ist. Aus Publikationen des Ingenieurbüros Hintermann & Weber ist zu erfahren, dass der Kanton Aargau diesem Büro jetzt einen Auftrag betreffend Neuphytenbekämpfung im Wald erteilt hat (https://hintermannweber.ch/projekte?pid=66826). Der Auftrag tönt auszugsweise einfach: «Die Abteilung Wald
möchte frühzeitig die schädlichsten Arten erkennen und diese wo möglich und sinnvoll bekämpfen». Der im Jahr 2022 vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) veröffentlichte Bericht «Gebietsfremde Arten in der Schweiz» zeigt auf, dass die Anzahl der gebietsfremden Arten in der Schweiz nach wie vor zunimmt. Damit einher geht auch die Zunahme der invasiven Arten und die damit zu erwartenden Schäden. Die jahrelangen Bemühungen des Kantons Aargau, (seit 2009 besteht ein Strategiepapier – welches 2013 – überarbeitet wurde und die damit verbundenen Aufgaben, die Problematik über mehrere Departemente zu koordinieren) führten nicht dazu, dass die Bekämpfung der schadenserzeugenden Neophyten auch frühzeitig und konkret angepackt wurde. Die Verbreitung von div. Neophyten zeigt sich beispielsweise im (geschützten) Auenwald erschreckend. Mitunter, da die notwendigen Mittel für die Bekämpfung nicht zur Verfügung standen. Diese sollte nun gemäss Einstellung im Aufgaben und Finanzplan (AFP) aber nun zur Verfügung stehen. Bei der Neophytenbekämpfung ist der Faktor Zeit entscheidend, weil sich Neophyten invasiv und rasant ausbreiten. Darum fragt es sich, warum die Abt. Wald erst im Jahr 2024 darüber Klarheit erlangen will, was und wie im Wald erkannt und bekämpft werden soll. Es fragt sich, welche bereits bekannten Tatsachen, durch einen solchen Bericht erhärtet werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass die verantwortlichen Betriebsleiter mit den Kreisförsterinnen und Kreisförstern in regem Kontakt stehen und dass Informationen betreffend Neophytengefahr von den Praktikern zu der Administration der Abt. Wald fliessen. Die Forstbetriebe und deren Betriebsleiter kennen die Arten und deren Auswirkungen. Gewisse Neophyten sind für die Biodiversität sehr gefährlich, für die Jungwaldpflege etwas weniger. Bei der Neophytenbekämpfung und bei Naturschutzarbeiten im Wald brauchen die Förster «motivierende» Vorgaben und Rahmenbedingungen, welche sie «gut» arbeiten lassen. Insbesondere, wenn in der neuen Fassung zum Naturschutzprogramm
Wald die «Freiwilligkeit» hochgehalten wird, ist eine konforme/kostendeckende Entschädigung für Naturschutzarbeiten entscheidend, damit die Betriebe arbeiten können und wollen, damit das Naturschutzprogramm Wald auch wirkt und seinen Zweck erfüllt. Darum sollte thematisiert und hinterfragt werden, ob die Stundenansätze, welcher der Kanton für Arbeiten im Wald zahlt, marktkonform sind; und ob solche Arbeiten/Aufträge in Konkurrenz stehen zu Arbeiten für Dritte (Gartenholzerei, SBB, Armee usw.). Verschärfend kommt hinzu, dass sich in der kalten Jahreszeit die möglichen Arbeiten im Wald häufen und die Personalressourcen knapp sind. Somit werden Arbeiten für den Kanton immer weniger attraktiv und die Forstbetriebe schauen zunehmend dafür, an alternative Aufträge heranzukommen. Das ist für Naturschutzarbeiten und Neophytenbekämpfung fatal.
Es fragt sich, ob das Vertrauen in die Revierförster gegeben ist. Es wird berichtet, dass bei Aufträgen für den Kanton der Kontroll- und Verwaltungsaufwand durch die Abt. Wald enorm sei. Beispiel Waldrand: Bis zu drei Besichtigungen pro Waldrandaufwertung (teilweise mit mehreren Personen der Abteilung Wald). Dies kostet unnötig Ressourcen und Geld. Bei Projekten wie Weiher, Neophytenbekämpfung usw., sieht es nicht besser aus. Ist das Vertrauen in die Forstbetriebe angeschlagen? Anstelle, dass die Förster nach ihrem Urteil gefragt werden, scheinen der Verwaltung externe Studien wichtiger. Zu hoffen ist, dass anschliessend realitätsnahe Ergebnisse geliefert werden, welche
endlich umgesetzt werden.