Liebe Genoss:innen
Das Jahr und die Legislatur neigen sich dem Ende zu. Letzte Sitzungen mit der aktuellen Sitzordnung findet statt, einige Kolleg*innen werden gehen, neue werden kommen. Die Kommissionen schliessen ab mit einem Reisli oder oder einem Apéro. Alle Geschäfte werden traktandiert und abgearbeitet. Schlag auf Schlag – tik-tak-tik-tak – Wort für Wort – blablabla.
Aber heute stiegen wir gar nicht ein mit blababla – Mia Jenni verlas für die SP eine Fraktionserklärung zu den 16 Tagen gegen Gewalt. Jedes Jahr im November finden diese Tage statt. Jahr für Jahr. Es ist kalt, es regnet, der Matsch spritzt einem zuweilen um die Beine. Aber wir bleiben drauf und dran: 20 Femizide (die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechtes) fanden 2024 statt. Häusliche Gewalt hat gerade in den kalten Wintermonate, wo alles im Innern der Wohnungen klein und eng wird, traurige Konjunktur und das Frauenhaus Aargau Solothurn kämpft noch immer um eine adäquate Finanzierung. Stand heute gibt es keine Vorhalteleistungen. Der 24/7 Betrieb und die freie Bettenkapazität, um jederzeit aufnahmefähig zu sein, müssen über Spenden finanziert werden. Das muss sich ändern. Mia Jenni: «Es ist unsere Pflicht als Grossräte und Grossrätinnen hinzuhören, wenn das Frauenhaus Aargau-Solothurn sagt, dass sie nicht ausreichend Räumlichkeiten und qualifizierte Schutzplätze haben, dass die Ressourcen nicht ausreichen, um die Betroffenen zu betreuen und dann noch ein Nottelefon zu bedienen.»
Ansonsten war heute eigentlich gar nicht so ein schlechter Tag. Viele Abstimmungen entschieden sich knapp zu unseren Gunsten. Aber bei der Steuergesetzrevision mussten wir klar und deutlich “STOP” sagen. STOP – das geht zu weit! Rechtskonservativ will die Steuern rückverteilen an die Vermögenden. Die 50 reichsten Personen im Kanton sollen 6 Mio. Fr. Steuerrückvergütung bekommen, während gleichzeitig 6 Mio. Franken auf 100’000 Kinder aufgeteilt werden. Das ist ein schlechter Deal für die Bevölkerung im Aargau. So nicht! Nicht mit uns!
Aber lest selbst.
Solidarisch
Lelia, Mia, Rolf, Alain
Steuererleichterungen für die Reichsten? Referendum! Der Morgen gehörte einem, der bedeutendsten Geschäften dieses Jahres: Der Steuergesetzrevision 2025, was Teil der Steuerstrategie 2022 bis 2030 ist. In einem Pfad von mehreren Abstimmungen und Eventualanträgen kam ein, leider erwarteterweise, katastrophales Steuergesetz zustande. Es begann damit, dass die FDP die beiden Etappen der Steuergesetzrevision (ja, es wird noch eine zweite Etappe folgen) zusammenlegen und gleich beides durch den Rat pressen wollte. Immer wieder erstaunlich, wie schnell Rechtskonservativ sein kann, wenn es um Steuererleichterungen geht. Auf alle Fälle wurden dann beide Pakete beraten, aber nur eines wurde zur Schlussberatung erhoben und DAS HAT ES IN SICH.
Das Märchen des Trickle-Down-Effekts, dass alle profitieren, wenn die Reichsten entlastet werden, ist tief verankert im Rat. Rolf Schmid wies vergebens darauf hin, dass es keine einzige Studie gibt, die diesen Effekt bestätigt. So kam es, dass der bürgerliche Rat sein allerbestes gab, um die Reichsten zu entlasten. Sei es via der Abflachung und am oberen Ende Abschaffung (!!!!) der Progression der Vermögenssteuer oder der Streichung der angedachten Angleichung der Grundstückgewinnsteuer an das System der umliegenden Kantone. Sprich: Es wurden da Einnahmen gestrichen, obwohl der Aargau nach wie vor die tiefsten Steuern im Vergleich mit den anderen Kantonen gehabt hätte und obwohl die Einnahmen zur Einhaltung der steuerstrategischen Leitsätze notwendig gewesen wären.
Ebenfalls kam es zu einer erneuten Erhöhung der Kinderabzüge, was Familien mit höheren Einkommen unverhältnismässig mehr hilft als jenen mit tiefen Einkommen – einen Vorschlag, den die Schweizer Stimmbevölkerung 2020 bereits einmal richtigerweise abgelehnt hatte. Alles in allem ist es eine Verteilung von unten nach oben. Mit dieser Steuergesetzrevision erhalten die 50 reichsten Personen 6 Mio. Franken mehr, während andere 6 Mio. Franken auf fast 100’000 Kinder aufgeteilt werden. Totale Katastrophe eben.
Darum haben wir, zusammen mit den Grünen und der EVP, das Behördenreferendum ergriffen. So eine Bschiss an der Aargauer Bevölkerung lassen wir nicht durchgehen. Am 18. Mai stimmen wir Aargauer*innen über die Steuergesetzrevision ab und versenken dieses Unding an der Urne! Dies klappt aber nur, wenn ihr uns helft. Informationen, wie ihr uns unterstützen könnt, folgen im neuen Jahr.
Das Sportgesetz kommt eine Runde weiter
Kurz vor dem Etappenziel musste das Sportgesetz heute noch eine weitere Hürde nehmen. Hooligans schaden dem Sport und verursachen Kosten für die Steuerzahlenden. Darum soll auf die zweite Lesung des Sportgesetzes geprüft werden, wie die durch Hooligans verursachten Kosten auf die Fussballvereine umgelagert werden können. Wir waren dagegen, weil es heute bereits möglich ist, Sicherheitskosten den Sportvereinen in Rechnung zu stellen. Am Schluss wurde das Sportgesetz mit 117 zu 15 Stimmen in die zweite Beratung überwiesen. 2025 rennen wir weiter. Dann in neuer Teamaufstellung in der Fraktion und mit einer neuen Rennleitung im BKS.
Willkommen im 2024: virtuell aber nun geregelt
Die Covid-Pandemie ist schon lange vorbei. Erinnern wir uns zurück, dann ist irgendwie alles ein stumpfer Nebel. Vieles ist vorbei, die meisten Gräben wieder zugeschüttet und die Brücken wieder geschlagen. Ein paar Dinge blieben jedoch. Z.B. die virtuellen Sitzungen. Die meisten Menschen landeten während der Pandemie erstmals in einer Videokonferenz. Anfangs war es befremdlich und wir übten uns ungeschickt mit Hintergründen und Weichzeichnern und hie und da landeten auch Katzenöhrli oder ein Kindergeschrei aus Versehen im Bild und Ton.
Mittlerweile sind Video-Sitzungen nicht mehr wegzudenken. Sie passen perfekt in die Work-Life-Balance. War man früher einen ganzen Abend weg für eine zweistündige Sitzung, isst man heute zuerst noch mit der Familie z’Nacht, verschwindet dann für 90 Minuten und kann nachher noch mit den Lieben zusammen auf dem Sofa einen Film schauen. Bei Sitzungen von Exekutiven und Legislativen ist das etwas anders: hier muss demokratisch abgestimmt werden und die Vertraulichkeit ist nicht immer gegeben, weil man nicht weiss, wer noch alles im Raum sitzt. Heute haben wir nun geregelt, was wir während Covid z.T. etwas tollpatschig gemacht haben. Weil – und das haben wir während Covid auch gemerkt – wir müssen beschlussfähig bleiben und die Vorteile der Digitalisierung soll langfristig genutzt werden. Also… Grundsätzlich: immer noch gilt physisch vor virtuell – aber “ausnahmsweise” und begründet kann man es machen. Willkommen im 2024!
- Interpellation Martin Brügger, SP, Brugg (Sprecher), vom 3. Dezember 2024 betreffend Neophytenbekämpfung im Wald