Interpellation Carol Demarmels, SP, Obersiggenthal (Sprecherin), Andreas Fischer Bargetzi, Grüne, Möhlin, Arsène Perroud, SP, Wohlen, Mia Jenni, SP, Obersiggenthal, Rolf Schmid, SP, Frick, Thomas Baumann, Grüne, Suhr, vom 7. Januar 2025 betreffend finanzielle Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwertes für Kanton und Gemeinden

Text:
In der Wintersession 2024 hat das Parlament die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Die zentralen Entscheide lauten:
• Der Eigenmietwert wird für Haupt- und Zweitwohnsitze abgeschafft.
• Unterhaltsabzüge sind nicht mehr möglich.
• Schuldzinsenabzüge sind neu nur noch nach der quotal-restriktiven Methode zulässig.
• Zur Entlastung der Bergkantone soll es den Kantonen möglich sein, eine Objektsteuer auf
Zweitliegenschaften einzuführen. Diese Änderungen treten – vorbehaltlich einer Volksabstimmung im Herbst 2025 – frühestens im Jahr 2026 in Kraft.

Den Vorstoss finden Sie hier.

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