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In der Wintersession 2024 hat das Parlament die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Die zentralen Entscheide lauten:
• Der Eigenmietwert wird für Haupt- und Zweitwohnsitze abgeschafft.
• Unterhaltsabzüge sind nicht mehr möglich.
• Schuldzinsenabzüge sind neu nur noch nach der quotal-restriktiven Methode zulässig.
• Zur Entlastung der Bergkantone soll es den Kantonen möglich sein, eine Objektsteuer auf
Zweitliegenschaften einzuführen. Diese Änderungen treten – vorbehaltlich einer Volksabstimmung im Herbst 2025 – frühestens im Jahr 2026 in Kraft.