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Der Regierungsrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie Anreizsysteme zur Verhinderung resp. Minderung von Schottergärten und anderen versiegelten Flächen im Siedlungsraum geschaffen und die Gemeinden in deren Umsetzung unterstützt werden können. Ebenfalls soll der Regierungsrat Massnahmen aufzeigen, wie bestehende Schottergärten hinsichtlich Siedlungsqualität, Wassermanagement, Klimaanpassung und Biodiversitätsförderung aufgewertet werden können. Er soll aufzeigen, wie Flächen angelegt werden können, die der Natur und somit der Biodiversität dienen, schön aussehen und dennoch weniger Unterhalt verursachen als Schottergärten, indem sie z. B. mit ortsüblichen Steinen oder Mergel gestaltet werden und Ruderalflächen oder Wildblumenwiesen entstehen können. Durch Beratung der Gemeinden bzgl. Bau- und Nutzungsordnung (BNO), aber auch bzgl. Information der Einfamilienhaus-Besitzerinnen und -Besitzer sollen die Gemeinden befähigt werden, die Siedlungsqualität im obgenannten Sinne zu verbessern. Insbesondere sollen auch folgende Fragen beantwortet werden:
1. Wie beurteilt der Regierungsrat Anlage und Unterhalt von Schottergärten im Siedlungsgebiet auf Grundlage des Regierungsrätlichen Klimakompass Aargau?
2. Wären Vorgaben analog Begrünung von Flachdächern machbar für Schotterflächen?
3. Welche Massnahmen und Beratungsangebote könnten allenfalls im Projekt Natur 2030 Niederschlag finden?
4. Wie könnten Gemeinden, die in einem BNO-Prozess stecken, beraten werden?
5. Inwieweit könnte die rechtliche Grundlage zum ökologischen Ausgleich (§ 40a BauG) oder eine Grünflächenziffer unser Anliegen unterstützen?