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Chemische Unterwerfung bezeichnet die Verabreichung von psychoaktiven Substanzen, um das Bewusstsein, die Entscheidungsfähigkeit oder die Wehrhaftigkeit einer Person zu beeinträchtigen. Dies geschieht heimlich, mit dem Ziel, Kontrolle über das Opfer zu erlangen. In der Regel setzen die Täter auf den oralen Verabreichungsweg. Die Substanz wird in ein Getränk oder unter die Nahrung des Opfers gemischt, um Kontrolle über das Opfer zu erlangen. Die Betroffenen werden typischerweise Opfer von sexualisierter Gewalt, Freiheitsberaubung oder Entführung.
Der Regierungsrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Gibt es eine Übersicht über Anzahl und Art der Delikte und Opfer von Chemischer Unterwerfung im Aargau? Wenn nein, wie beurteilen Strafverfolgungsbehörden das Phänomen? Können aufgrund vorhandener Forschung Schätzungen gemacht werden?
- Gibt es spezialisierte bzw. qualifizierte Stellen bei Polizei, Rechtsmedizin, Staatsanwaltschaft und im Opferschutz? Wenn nein, sind solche geplant?
- Gibt es Präventionsangebote? Wenn nein, sind im Kanton Aargau Angebote geplant oder gibt es vorbildliche Angebote in anderen Kantonen?
- Wird die Öffentlichkeit sensibilisiert?
- Werden die relevanten Akteure (Polizei, Staatsanwaltschaft, Opferhilfe, Gesundheitswesen) sensibilisiert und geschult? Wenn nein, ist eine Sensibilisierung und Schulung geplant?