Irreführende Beispiele in der Abstimmungsbroschüre: Die breite Bevölkerung ist nicht abgebildet

Die in der Abstimmungsbroschüre dargestellten Steuerbeispiele täuschen ein ausgewogenes Bild der Steuergesetzrevision vor – doch sie zeigen nur einen kleinen Teil der Bevölkerung. Nur rund 25 % des oberen Mittelstands werden abgebildet. SP, Grüne und EVP fordern mehr Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung. Das Initiativkomitee zieht eine Beschwerde in Betracht.

Die Darstellung in der Abstimmungsbroschüre ist aus fünf Gründen irreführend:

  1. Tiefe und mittlere Einkommen werden in den Beispielen nicht berücksichtigt
    Gemäss den aktuellsten Zahlen verfügen 45 Prozent der Steuerpflichtigen im Kanton Aargau über ein steuerbares Einkommen von unter 50’000 Franken – die dargestellten Beispiele jedoch liegen alle auf oder über dieser Grenze. Das bedeutet: Fast die Hälfte der Bevölkerung findet in den Beispielen schlicht nicht statt.
    Besonders irreführend: Auch das Beispiel mit einer alleinerziehenden Person geht von einem steuerbaren Einkommen von genau 50’000 Franken aus – obwohl gerade Alleinerziehende statistisch betrachtet deutlich häufiger in tieferen Einkommenssegmenten anzutreffen sind.
  2. Die meisten Aargauer Haushalte haben gar kein steuerbares Vermögen, die Beispiele fast alle schon
    Ebenso einseitig ist die Darstellung des steuerbaren Vermögens: Drei der vier Beispielhaushalte in der Abstimmungsbroschüre verfügen über ein steuerbares Vermögen. Im Kanton Aargau verfügen jedoch nur 34 Prozent der Steuerpflichtigen über ein steuerbares Vermögen. Das heisst: Auch hier repräsentieren die Beispiele eine privilegierte Minderheit.
    Besonders auffällig ist dabei das erste Beispiel, in dem das steuerbare Vermögen 50’000 Franken beträgt – also genau so angesetzt ist, dass der neue Freibetrag optimal genutzt wird, um die Steuerwirkung maximal sichtbar zu machen.
  3. Starke Profiteure werden verschwiegen
    Noch gravierender ist, wer komplett ausgelassen wird: Haushalte mit sehr hohen Einkommen oder grossen Vermögen – obwohl sie die grössten Steuervorteile erzielen. Über 10’000 Franken jährlich spart zum Beispiel eine Person mit einem Vermögen von 10 Millionen Franken. Einzelne sparen gar mehrere hunderttausend Franken jährlich, während Haushalte ohne steuerbares Vermögen oder mit tieferen Einkommen gar nichts von der Revision haben. Doch diese Realität bleibt unsichtbar.
  4. 50 % der Bevölkerung profitieren gar nicht – in der Broschüre nur ein Nebensatz
    Besonders brisant: Rund 50 Prozent der Steuerpflichtigen im Kanton Aargau profitieren überhaupt nicht von der geplanten Revision – dies wird in der Broschüre lediglich in einem kleinen Nebensatz erwähnt. Kein einziges Beispiel zeigt einen solchen Haushalt. Die Abstimmungsbroschüre erweckt den Eindruck, es handle sich um eine breit abgestützte Steuerentlastung – obwohl in Wirklichkeit nur ein kleiner Teil der Bevölkerung wirklich etwas davon hat.
  5. Viele Menschen kennen ihr steuerbares Einkommen und Vermögen nicht – Beispiele führen in die Irre
    Viele Menschen verwechseln ihr steuerbares Einkommen mit dem Brutto- oder Nettoeinkommen und kennen auch ihr steuerbares Vermögen nicht. Dieses liegt oft mehr als 200’000 Franken unter dem Reinvermögen und ist somit in den allermeisten Fällen Null. Das führt dazu, dass sie die Beispiele in der Broschüre falsch einschätzen und glauben, von der Revision zu profitieren – obwohl ihr steuerbares Einkommen oft deutlich tiefer ist. Eine klare Erklärung fehlt leider.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Carol Demarmels

Carol Demarmels

Grossrätin Baden

Rolf Schmid

Rolf Schmid

Grossrat Laufenburg & Vize-Fraktionspräsident

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed