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Eine stärkere Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Kantonen, spezifische Schutzmassnahmen für besonders gefährdete Gruppen und mehr Ressourcen für Arbeitsinspektorate und Strafverfolgungsbehörden sind dringend nötig.
Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Massnahmen trifft der Kanton zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft?
- Welche kantonalen Instrumente, Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen bestehen? Funktioniert der kantonale und interkantonale Informationsaustausch zwischen den Akteuren (MIKA, AWA, SUVA, SVA, KAPO, STA etc.)?
- Welche kantonalen Gefässe existieren, die die kantonale und interkantonale Zusammenarbeit der relevanten Ämter im Hinblick auf das Thema Arbeitsausbeutung fördern?
- Das Modell der Sub- und Subsubunternehmen ist in vielen betroffenen Branchen weit verbreitet und führt häufig zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. Inwieweit wurde dieses Problem anerkannt, und welche konkreten, wirksamen Massnahmen werden ergriffen, um dieser Praxis entgegenzuwirken?
- Sind die zuständigen Stellen (z. B. Arbeitsinspektorat, Strafverfolgungsbehörden, Migrationsamt) ausreichend geschult, um Fälle von Ausbeutung und ausbeuterischen Strukturen zu erkennen?
- In welchen Branchen wird Arbeitsausbeutung vermutet und warum?
- Wie häufig und wie systematisch werden risikobehaftete Branchen durch kantonale Arbeitsinspektorate kontrolliert?
- Wie werden der Opferschutz und das Non-Punishment-Prinzip sichergestellt?
- Wurden im Kanton in den vergangenen 5 Jahren Strafverfahren im Bereich Arbeitsausbeutung geführt? Wenn ja, welche mit welchem Ergebnis? Welche Herausforderungen stellen sich bei der Strafverfolgung?