Text:
Der Kanton Aargau soll bei Plangenehmigungsverfahren des Bundes die Interessen des Kantons explizit wahrnehmen, die Projekte kritisch hinterfragen und muss sich entsprechend einbringen. Eine Kommunikation mit der/den betroffenen Gemeinde/n hat zu erfolgen, damit sich die Eingaben nicht allfällig gegenseitig «aufheben» und die gemeinsamen/übergeordneten Interessen eingebracht werden können.
Der Kanton soll intervenieren, falls der Bund auch bei weitreichenderen Projekten das sogenannte vereinfachte Verfahren durchführen will.