Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie das Qualifikationsverfahren im
Fach Allgemeinbildung neu gestaltet werden kann. Der Bericht soll insbesondere aufzeigen, wie die
Vorgaben der neuen Verordnung des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation)
zu den Mindestanforderungen in der Allgemeinbildung umgesetzt werden können, wie die Qualität
des allgemeinbildenden Unterrichts gestärkt werden kann und welche Prüfungsform (mündlich oder
schriftlich) sich besser eignet, um die im Rahmenlehrplan definierten Minimalstandards zu erreichen.
Der Bericht soll in enger Zusammenarbeit mit den Berufsfachschulen erarbeitet werden.
Begründung:
Die Note der Allgemeinbildung macht in jeder Berufslehre einen Fünftel des gesamten Qualifikationsverfahrens (QV) aus. Sie setzt sich derzeit aus einer Erfahrungsnote, einer Vertiefungsarbeit und einer schriftlichen Schlussprüfung zusammen. Mit der Reform «Allgemeinbildung 2030», die gemeinsam von Bund, Kantonen, Schulen und den Organisationen der Arbeitswelt erarbeitet wurde, war
vorgesehen, die schriftliche Schlussprüfung durch eine mündliche Prüfung (Fachgespräch) zu ersetzen, die an die neu gestaltete Vertiefungsarbeit anknüpft. Gegen dieses Vorhaben regte sich jedoch
politischer Widerstand.
Die Anforderungen an die Schlussprüfung sind im Rahmenlehrplan klar definiert: Sie überprüft die
Fähigkeit der Lernenden, Zusammenhänge zu erkennen sowie komplexe persönliche, gesellschaftliche oder berufliche Fragestellungen zu analysieren und zu beurteilen. Neu entscheiden die Kantone,
ob diese Prüfung mündlich oder schriftlich durchgeführt wird. Innerhalb eines Kantons ist jedoch eine
einheitliche Prüfungsform vorgeschrieben.
Aus Sicht der Postulantinnen und Postulanten ist die Wahl der Prüfungsform in erster Linie eine pädagogische Frage, die kontrovers diskutiert werden kann. Sowohl schriftliche als auch mündliche
Prüfungen haben Vor- und Nachteile. Auch Fachleute der Reform haben sich intensiv mit dieser
Frage auseinandergesetzt. Sie sprachen sich für ein mündliches Fachgespräch aus, da es besser
aufzeigen kann, ob die Inhalte der Vertiefungsarbeit verstanden wurden und ob die erlernten Kompetenzen auf neue Situationen übertragen werden können. Gerade in Zeiten künstlicher Intelligenz erscheint dieser Fokus auf Eigenleistung, Argumentationsfähigkeit und kritisches Denken besonders
sinnvoll.
Die Berufsbildung zeichnet sich durch eine lösungsorientierte und konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Verbundpartnerschaft zwischen Bund, Kantonen, Schulen und den Organisationen der
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Arbeitswelt aus. Der Entscheid für eine mündliche oder schriftliche Schlussprüfung in Allgemeinbildung sollte daher im Rahmen dieser Verbundpartnerschaft, insbesondere in enger Zusammenarbeit
mit den Berufsfachschulen, und unabhängig von politischen Auseinandersetzungen getroffen werden. Der geforderte Bericht soll dazu eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage liefern.