Motion Luzia Capanni, SP, Windisch (Sprecherin), Lelia Hunziker, SP, Aarau, Michael Notter, Mitte, Niederrohrdorf, Stephan Müller, SVP, Möhlin, Norbert Stichert, FDP, Untersiggenthal, Lutz Fischer, EVP, Wettingen, Manuela Ernst, GLP, Wettingen, Maurus Kaufmann, Grüne, Seon, vom 24. Juni 2025 betreffend Optimierung des Aargauer Bedrohungsmanagements durch einen automatischen Vollzug ausserkantonaler Anordnungen im Bereich des Gewaltschutzes

Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Aargauer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden künftig über die Kompetenz und die Pflicht verfügen, Anordnungen anderer Kantone im Bereich des Gewaltschutzes zu vollziehen und Verstösse zu ahnden. Zudem soll sich der Regierungsrat auf nationaler Ebene für eine schweizweite Harmonisierung
einsetzen, damit entsprechende polizeiliche Anordnungen generell auch über Kantonsgrenzen hinweg Rechtswirkung entfalten.
Begründung:
Bei der Umsetzung von polizeilichen Gewaltschutzmassnahmen wie Kontakt- oder Annäherungsverboten stellen interkantonale Sachverhalte eine besondere Herausforderung dar. Da solche Anordnungen rechtlich auf das jeweilige Kantonsgebiet beschränkt sind, entfalten sie keine automatische
Wirkung über die Kantonsgrenzen hinaus. Dies führt zu einer gefährlichen Rechtslücke, insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt oder Stalking.
Ein Beispiel: Wird eine gefährdende Person im Kanton Luzern mit einem Kontaktverbot belegt, kann
sie sich dennoch ungehindert im Kanton Aargau aufhalten und die betroffene Person (z. B. die ExPartnerin) von dort aus kontaktieren – sei es grenzüberschreitend oder direkt, wenn die betroffene
Person etwa im Kanton Aargau arbeitet. Da die polizeiliche Anordnung des Kantons Luzern im Kanton Aargau keine automatische Wirkung entfaltet, sind den Aargauer Behörden die Hände gebunden:
Ein Einschreiten ist erst möglich, wenn die Aargauer Polizei Kenntnis vom Sachverhalt erhält und
eine eigene Anordnung erlässt, was Zeit kostet und den Schutz der betroffenen Person gefährdet.
Gefährdende Personen orientieren sich nicht an Kantonsgrenzen, der Gewaltschutz darf es ebenso
wenig tun. Die Motion fordert daher, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass polizeiliche
Anordnungen zum Gewaltschutz auch über die Kantonsgrenzen hinaus verbindlich und vollstreckbar
sind. Die Aargauer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sollen künftig die Kompetenz und die
Pflicht erhalten, Anordnungen aus anderen Kantonen zu vollziehen und Verstösse dagegen zu ahnden. Das schafft mehr Rechtssicherheit, stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und verbessert den Opferschutz.
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Darüber hinaus soll sich der Kanton Aargau in den zuständigen Gremien für eine schweizweite Regelung einsetzen, um eine kohärente und wirksame Lösung für den interkantonalen Vollzug von Gewaltschutzmassnahmen zu erreichen, sei es durch koordinierte kantonale Gesetzgebungen oder ein
zukünftiges Bundesgesetz.

Den Vorstoss finden Sie hier.

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