Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen er eine Einführung der
Ausbildungspflicht bis zum 18. Altersjahr im Kanton Aargau umsetzen könnte. Zum einen sollen alle
Jugendlichen erfasst werden, die während des Ausbildungsprozesses ausscheiden und zum anderen soll aufgezeigt werden, wie eine Unterstützung/Begleitung aussehen könnte, damit auch diese
Jugendlichen sicher bis zum 18. Altersjahr an einer Ausbildung teilnehmen können.
Begründung:
Die EDK setzte sich 2006 mit dem Bund und den Sozialpartnern das Ziel, wonach bis spätestens
2015 95 % der 25-Jährigen einen Abschluss auf Sekundarstufe II haben sollen. Wie das Ziel erreicht
wird, bleibt wie meist im Bildungsbereich den Kantonen überlassen.
Der Bildungsbericht 2023 zeigt, dass die Abschlussquote in der Schweiz insgesamt nur leicht über
90 % liegt.1
Im Kanton Aargau beträgt die Quote der Erstabschlüsse auf Sekundarstufe II 90,9 %2 –
ein leichter Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren. Das zeigt, dass in den letzten Jahren bei der
Sek-II-Abschlussquote kaum Fortschritte erzielt wurden.
Im Aargau wird fast jedes vierte Lehrverhältnis vorzeitig beendet. Immerhin finden über 80 % der betroffenen Lernenden direkt eine neue Lösung, meist in Form eines neuen Lehrvertrags. Die NettoLehrabbruchquote liegt dadurch bei rund 4 %. Hinzu kommen jährlich rund 3 % der Jugendlichen, die
ohne Anschlusslösung in die nachobligatorische Bildungsphase eintreten. Als Folge sind diese Jugendlichen bis zur Volljährigkeit unterschiedlich lang arbeitslos, anschlusslos und teilweise auch
strukturlos.
Ein verfehlter Berufseinstieg kann sich auf das ganze Leben auswirken und während Jahrzehnten
hohe Kosten für unser Sozialsystem nach sich ziehen. Eine Ausbildungspflicht kann hier als Sicherheitsnetz wirken. Nur wenn der Kanton effektiv Bescheid weiss über den Ausbildungsstand seiner
jungen Erwachsenen, kann er gezielt Unterstützung bieten und entsprechende Massnahmen ergreifen, um die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II nachhaltig zu erhöhen.
Die Kantone Tessin (seit 2021) und Genf (seit 2018) haben bereits eine Ausbildungspflicht bis zum
18. Lebensjahr eingeführt. Auf nationaler Ebene wurde ein solcher Vorschlag abgelehnt – mit Verweis auf die Zuständigkeit der Kantone.