Die SP Aargau unterstützt ausdrücklich den Entscheid des Regierungsrats, die bewährte Zusammenarbeit mit der Dargebotenen Hand fortzuführen und einen Verpflichtungskredit von 717’000 Franken für die Jahre 2026–2028 zu sprechen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der neuen nationalen Notrufnummer für Opfer von Straftaten geleistet, die ab Mai 2026 in Betrieb gehen soll.
Professionelle Hilfe rund um die Uhr – ein Muss für den Opferschutz
Die Einführung einer dreistelligen Telefonnummer für Opferhilfe ist ein bedeutender Schritt in Richtung besserer Erreichbarkeit und niederschwelliger Unterstützung. Die SP Aargau betont, dass eine qualifizierte und jederzeit verfügbare Beratung durch geschultes Personal unerlässlich ist, um den Anforderungen des Opferhilfegesetzes und der Istanbul-Konvention gerecht zu werden.
Gerade in Krisensituationen braucht es verlässliche, kompetente und empathische Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Die geplante Ergänzung der ehrenamtlichen Kräfte durch bezahltes Fachpersonal bei der Dargebotenen Hand ist daher ein wichtiger und richtiger Schritt.
Erfahrungen ernst nehmen – Qualität sichern
Die SP Aargau weist darauf hin, dass die eingebundenen Organisationen über langjährige Erfahrung in der Opferhilfe verfügen. Diese Expertise muss ernst genommen und in die Weiterentwicklung der Angebote einbezogen werden. Gleichzeitig gilt es, wachsam zu bleiben: Sollten Schwierigkeiten bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Beratung auftreten, muss rasch und lösungsorientiert reagiert werden – im Interesse der Betroffenen.
Die SP Aargau setzt sich weiterhin für eine starke, solidarische Opferhilfe ein, die allen Menschen in Not zuverlässig zur Seite steht – Tag und Nacht.