Die SP Aargau nimmt mit Sorge von den geplanten Änderungen des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) Kenntnis. Die Umsetzung von Verschärfungen bei den sprachlichen Anforderungen sowie der Verzicht auf die Delegation der Zuständigkeit an Regierung und Departement entsprechen nicht den Lebensrealitäten der Menschen und verhindern eine Versachlichung der Verfahrensentscheide.
Integration ist mehr als ein Sprach-Diplom
Die SP Aargau lehnt die Erhöhung der sprachlichen Anforderungen auf Niveau B2 entschieden ab. Das Niveau B2 entspricht den Voraussetzungen für ein Hochschulstudium – nicht für eine Berufslehre, wo B1 Standard ist. Nach den Verschärfungen des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes von 2018 ist der Anteil an hochqualifizierten und gut situierten Eingebürgerten deutlich gestiegen. Einbürgerung müssen aber für alle Bevölkerungsschichten möglich bleiben.
«Ein übermässiger Fokus auf Sprachkompetenz birgt zudem die Gefahr, andere zentrale Aspekte wie soziale Integration, gesellschaftliches Engagement und lokale Verwurzelung zu vernachlässigen – Werte, die für eine lebendige Demokratie und eine funktionierende Gesellschaft ebenso wichtig sind», betont Grossrätin Lea Schmidmeister.
SP Aargau steht für klare und faire Einbürgerungsverfahren ein
Dass die Zuständigkeit für Beschwerden gegen Einbürgerungsentscheide direkt beim Verwaltungsgericht, anstelle wie bisher beim Regierungsrat liegen sollen, begrüsst die SP Aargau. Diese Änderung sind aus Sicht der Beschwerdeführer:innen ein Fortschritt.
Entschieden lehnt die SP Aargau die geplante Verschärfung im Bereich des strafrechtlichen Leumunds ab. Der Kanton hat keine rechtliche Kompetenz, das Bundesrecht zu verschärfen. Die vorgeschlagene Regelung verletzt das Gebot der Gleichbehandlung und der Verhältnismässigkeit.
Dass der Regierungsrat aufgrund der rechtskonservativen Mehrheitsverhältnisse im Grossen Rat auf eine Delegation der Zuständigkeit über das kantonale Bürgerrecht an das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) – wie in den meisten Deutschschweizer Kantonen bereits üblich – verzichtet, ist enttäuschend und mutlos. Das Bürgerrecht wird erteilt, wenn sämtliche Bundes- sowie kantonalrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Einbürgerungskommission als «Laiengremium» erhöht die Gefahr, dass der gesetzliche Rahmen nicht eingehalten wird. Einbürgerungen werden zum Politikum, obwohl es ein «Verwaltungsakt» ist.