Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am heutigen Abstimmungssonntag der Abschaffung des Eigenmietwertes zugestimmt. Im Kanton Aargau fiel die Zustimmung sogar noch deutlicher aus. Die SP Aargau bedauert dieses Ergebnis: Einmal mehr haben sich die Interessen der Immobilienbesitzenden durchgesetzt – obwohl Mieter:innen auch im Aargau die Mehrheit der Bevölkerung stellen.
Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes ist die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet. Künftig bezahlen Eigenheimbesitzende und Mieter:innen mit gleichem Einkommen gleich viel Steuern, obwohl Letztere deutlich höhere Wohn- und Lebenshaltungskosten tragen müssen. Zudem droht die Gefahr, dass Mieter:innen indirekt auch von den Mindereinnahmen betroffen sind, die durch den Wegfall des Eigenmietwertes entstehen. Während Liegenschaftseigentümer:innen direkt profitieren, drohen höhere Steuerfüsse und der Abbau staatlicher Leistungen die gesamte Bevölkerung zu belasten. Damit werden zentrale Grundsätze der Bundesverfassung (Art. 127) und der Aargauer Kantonsverfassung (§ 119) verletzt.
Die SP Aargau fordert deshalb vom Regierungsrat eine Steuergesetzrevision, die das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit auch in Zukunft sicherstellt und eine verfassungsmässig gerechte Verteilung der Steuerlast garantiert. Das zweite Massnahmenpaket zur Umsetzung der Steuerstrategie ist vor diesem Hintergrund unverzüglich zu sistieren. Als mögliche Ansätze für eine gerechtere Besteuerung schlägt die SP Aargau unter anderem einen pauschalen oder effektiven Mietzinsabzug – wie er in anderen Kantonen bereits besteht – oder einen Wohnkostenabzug für besonders belastete Haushalte vor.
Mit dem Systemwechsel bei der Liegenschaftsbesteuerung ist der Regierungsrat gefordert zu handeln. Die aktuelle Finanzlage des Kantons bietet die Möglichkeit, die steigenden Wohnkosten abzufedern. Statt voreilige Steuersenkungen zu beschliessen, sollen die vorhandenen Reserven gezielt für Massnahmen gegen steigende Mieten und für die Förderung von bezahlbarem Wohnraum eingesetzt werden. Nur so profitiert die Mehrheit der Bevölkerung.
Die SP Aargau lehnt daher die rechtsbürgerlichen Forderungen nach einer Senkung des Steuerfusses um 5 Prozent oder mehr entschieden ab. Dieses Geld darf nicht kurzfristig verschenkt, sondern muss nachhaltig für das Wohl der Aargauer Bevölkerung investiert werden.