Klare Ablehnung der Volksinitiative “Arbeit muss sich lohnen”

Medienmitteilung der Grossratsfraktionen der Mitte, GLP, EVP, Grünen und SP des Kantons Aargau

 

Die Parteien Mitte, GLP, EVP, Grüne und SP des Kantons Aargau nehmen mit grosser Sorge den heutigen Entscheid des Grossen Rats zur Kenntnis, der die Volksinitiative “Arbeit muss sich lohnen” knapp befürwortet hat. Gemeinsam sprechen wir uns entschieden gegen die Forderungen der Initiative aus und werden im Abstimmungskampf mit vereinten Kräften für eine sozial gerechte und integrationsfördernde Sozialhilfe einstehen.

Kein neues Instrument – nur Symbolpolitik

Die Initiative verlangt eine pauschale Kürzung des Grundbedarfs von mind. 5 %, sobald die Dauer des Sozialhilfebezugs ununterbrochen zwei Jahre beträgt, davon soll in acht definierten Ausnahmefällen abgesehen werden. Diese Forderung wiederholt bestehendes Recht: Denn schon heute können Sozialdienste den Grundbedarf um bis zu 30 % kürzen, wenn sich Betroffene nicht an Auflagen und Weisungen halten. Der Regierungsrat hat in der Botschaft klar aufgezeigt, dass die Sozialhilfequote in Kanton Aargau seit 2018 deutlich sinkt, die Fallzahlen sind rückläufig und die Gesamtkosten sinken. Dies zeigt, dass die bestehenden Instrumente in der Sozialhilfe wirken, die Initiative ist damit überflüssig.

Arbeit lohnt sich bereits heute

Wer arbeitet, hat in aller Regel ein höheres Einkommen als mit Sozialhilfe. Erwerbstätige profitieren zudem von beruflicher Entwicklung und sozialer Anerkennung. Die Sozialhilfe ist bewusst so ausgestaltet, dass sie das Existenzminimum sichert – nicht mehr. Damit bleibt der Anreiz zur Erwerbsarbeit erhalten.
Stattdessen birgt die Initiative die Gefahr, dass die Integration von Langzeitbeziehenden in den Arbeitsmarkt erschwert wird. Denn pauschale Kürzungen können Existenzängste erzeugen, die Fortschritte verhindern und zur Resignation führen können.

Mehr Bürokratie, höhere Kosten

Die in der Initiative vorgesehenen Ausnahmefälle müssen individuell geprüft und dokumentiert werden. Das bedeutet für die Gemeinden einen erheblichen Mehraufwand, verbunden mit steigenden Personalkosten. Der Verband der Aargauer Gemeindesozialdienste (VAGS) hat berechnet, dass die Initiative bei maximal 50 % der Langzeitbeziehenden eine Kürzung zur Folge haben könnte, was einer Einsparung von CHF 127’200 jährlich bedeuten würde. Demgegenüber stehen Kosten von CHF 448’140 als Initialaufwand für die Prüfung bestehender Dossiers und jährlich wiederkehrende Kosten von CHF 224’070 für Folgeprüfungen. Die Umsetzung der Initiative würde also eine teurere Verwaltung schaffen bei eher geringen Einsparungen. Die Sozialhilfe würde sich dadurch insgesamt verteuern.

Rechtsungleichheit und Willkür

Die pauschale Kürzung nach zwei Jahren ist willkürlich, da diese Dauer nicht sachlich begründet werden kann. Sie verletzt rechtsstaatliche Prinzipien und ignoriert individuelle Lebenssituationen. Ebenfalls wird das Verhältnismässigkeitsprinzip untergraben – denn die Massnahme ist nicht geeignet, das Ziel der schnelleren Arbeitsintegration zu erreichen.

Unser Appell an die Bevölkerung:
Die Sozialhilfe ist kein Privileg, sondern ein verfassungsmässig verankertes Recht auf Existenzsicherung. Sie ist so ausgestaltet, dass sich Arbeit bereits heute lohnt und die Integration in den Arbeitsmarkt und die Unabhängigkeit gefördert werden. Die Initiative “Arbeit muss sich lohnen” bringt nur mehr Bürokratie, sie ist der falsche Weg – wir sagen klar Nein.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Lea Schmidmeister

Lea Schmidmeister

Grossrätin Baden

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