Die SP Aargau sagt klar Ja zur Verankerung der Schadenminderung im Gesundheitsgesetz – Menschlichkeit, Gesundheit und Sicherheit gehören zusammen

Die Die SP Aargau begrüsst ausdrücklich die geplante Änderung des § 36 des Gesundheitsgesetzes, welche die Schadenminderung als eigenständige Aufgabe des Kantons festschreibt. Damit wird endlich eine zentrale Säule der nationalen Vier-Säulen-Suchtpolitik – Prävention, Therapie, Repression und Schadenminderung – auch im Kanton Aargau gesetzlich verankert.

«Schadensminderung gehört ins Gesetz! Für Suchtkranke, die Bevölkerung und mehr Sicherheit. Der Kanton Aargau darf die Verantwortung nicht länger auf die Gemeinden abschieben», betont Luzia Capanni, Grossrätin SP Aargau.

Mehr als zehn Jahre nach der Verankerung auf Bundesebene zieht der Aargau damit endlich nach und schliesst eine wichtige Lücke: Das Fehlen einer klaren Rechtsgrundlage hat bisher zu Versorgungslücken geführt, die suchtkranke Menschen, Gemeinden und die Gesellschaft insgesamt belastet haben.

Schadenminderung schützt Gesundheit und Würde

Schadenmindernde Angebote wie Kontakt- und Anlaufstellen, aufsuchende Sozialarbeit, Notschlafstellen oder Drug-Checking stabilisieren die Gesundheit der Betroffenen, verhindern soziale Notlagen und schaffen Zugänge zu Beratung und Therapie. Sie ermöglichen es, Menschen in Würde zu begleiten, auch wenn ein sofortiger Ausstieg aus der Sucht nicht möglich ist. So werden individuelle Krisen abgefedert und neue Perspektiven eröffnet.

«Kontrollierte Abgabe und geschützter Konsumraum gehören zusammen. Darum begrüsst die SP Aargau, dass die Schadenminderung nun im Aargau gesetzlich verankert wird. Denn die menschliche Würde ist unantastbar», betont Lucia Engeli, Co-Präsidentin SP Aargau.

Ein Gewinn für Gesellschaft, Gemeinden und Gewerbe

Von einer konsequenten Umsetzung profitieren nicht nur die Suchtbetroffenen, sondern auch die Gesellschaft insgesamt: Der öffentliche Raum wird entlastet, die Sicherheit und Lebensqualität steigen, und auch das Gewerbe profitiert von einem geregelteren Umfeld. Die Erfahrung zeigt, dass Repression allein keine Lösung ist – nur eine integrale Suchtpolitik kann die komplexen Herausforderungen nachhaltig bewältigen.

Zusammenarbeit mit Dritten – Verantwortung wahrnehmen

Die SP Aargau unterstützt zudem ausdrücklich, dass der Kanton im Rahmen seiner Pflicht zur Schadenminderung mit Dritten zusammenarbeitet und bestehende Angebote finanziell und organisatorisch unterstützen soll. Nur so kann die nötige Vielfalt und Wirksamkeit der Angebote gewährleistet werden.

Ein Schritt zu mehr Solidarität und Gesundheit im Aargau

Mit dieser Gesetzesänderung stärkt der Kanton Aargau die Solidarität, schützt die Gesundheit der Bevölkerung, reduziert Belastungen im öffentlichen Raum, senkt die Kriminalität und entlastet die Gemeinden. Zugleich erfüllt er endlich die bundesrechtlichen Vorgaben und rückt näher an eine moderne, humane Gesundheitspolitik.

Die SP Aargau unterstützt diese Gesetzesänderung mit voller Überzeugung – für einen Kanton, der Verantwortung übernimmt, statt wegzuschauen.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Luzia Capanni

Luzia Capanni

Grossrätin Brugg

Lucia Engeli

Lucia Engeli

Co-Präsidentin und Grossrätin

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