Von Lea Schmidmeister, Grossrätin SP Aargau, Wettingen
Was nach Leistungsanreiz klingt, ist in Wahrheit ein pauschaler Sozialabbau. Nach zwei Jahren Sozialhilfebezug soll der Grundbedarf automatisch um mindestens 5 Prozent gekürzt werden – unabhängig von der individuellen Lebenslage. Zwar sind gewisse Gruppen ausgenommen, doch die Kürzung trifft viele Menschen, die ohnehin kaum Handlungsspielraum haben. Besonders betroffen sind Alleinerziehende mit kleinen Kindern, Menschen ohne berufliche Ausbildung sowie solche mit gesundheitlichen Problemen. Betreuungspflichten, fehlende Qualifikationen oder prekäre Arbeitsmarktsituationen verschwinden nicht mit pauschalen Kürzungen, auch wird niemand gesund davon.
Sozialhilfe ist ein Auffangnetz – keine Hängematte
Das wohl schlagkräftigste Argument für die Ablehnung: Kinder und Jugendliche stellen rund ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden. Auch wenn sie formal ausgenommen sind, trifft die Kürzung ihre Familien direkt und verschärft die Kinderarmut. Die Sozialhilfe sichert das verfassungsmässige Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Sie ist das letzte Auffangnetz, wenn Einkommen, Ersparnisse oder Sozialversicherungen nicht ausreichen. Der Grundbedarf liegt bereits heute unter dem Niveau anderer Sozialleistungen und erlaubt nur eine sehr bescheidene Lebensführung mit minimaler sozialer Teilhabe. Verschärft wird dies durch unrealistische Mietzinsrichtlinien in vielen Gemeinden, die den knappen Grundbedarf zusätzlich belasten. Ziel der Sozialhilfe ist die Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Dieses Ziel wird nicht durch Druck oder pauschale Kürzungen erreicht, sondern durch gezielte Unterstützung, Bildung und stabile Lebensverhältnisse.
Mehr Bürokratie, mehr Rechtsstreit – kein Nutzen
Entgegen der Behauptung der Initiant:innen braucht es keine neuen Sanktionen. Schon heute können Sozialbehörden Auflagen verfügen und bei Nichteinhaltung den Grundbedarf um bis zu 30% kürzen oder Leistungen einstellen. Wer eine zumutbare Arbeit oder ein Beschäftigungsprogramm verweigert, wird bereits sanktioniert. Die Initiative verschärft jedoch Konflikte zwischen Betroffenen und Behörden. Mehr Kürzungen bedeuten mehr Einsprachen, mehr Rekurse und mehr Rechtsunsicherheit für die Betroffenen. Und ja: Der Kanton Aargau unterstützt Rechtsberatungsstellen wie beispielsweise die UFS finanziell nicht. Auch die Caritas muss sparen, und das HEKS hat die Beratungsstelle für Armutsbetroffene aus finanziellen Gründen bereits 2018 eingestellt. Wer macht denn diese komplexen Einsprachen kostenlos? Der Verband der Aargauischen Gemeindesozialdienste hält fest, dass Sozialhilfeausgaben und Langzeitbezüge rückläufig sind. Die Initiative bringt keinen Nutzen, verursacht aber zusätzliche Kosten – ohne die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Was da gefordert wird ist kontraproduktiv, ungerecht und rechtsstaatlich fragwürdig. Die Initiative schafft Armut statt Lösungen. Was fehlt, sind passende Arbeitsplätze, Betreuungslösungen und ausreichende Beratungsressourcen in der Sozialhilfe.