Systemrelevante Spitäler retten und medizinische Grund- und Notfallversorgung sicherstellen

Die SP Aargau steht zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Kanton. Finanzhilfen für systemrelevante Spitäler dürfen jedoch nur unter klaren Bedingungen erfolgen.

Die SP Aargau anerkennt die Verantwortung des Kantons, die medizinische Grund- und Notfallversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. In Ausnahmesituationen und quasi als ultima ratio kann es deshalb gerechtfertigt sein, in finanzielle Schieflage geratene, systemrelevante Listenspitäler mit Standort im Kanton Aargau zu unterstützen, wenn deren Weiterführung ernsthaft gefährdet ist. Die SP Aargau anerkennt zudem, dass der Kanton in ausserordentlichen Situationen handlungsfähig sein muss.

Gleichzeitig warnt die SP Aargau vor einem Rettungsschirm ohne klare Leitplanken: „Die Definition der Systemrelevanz eines Spitals muss transparent, nachvollziehbar und vorgängig geklärt werden – inklusive der Frage, welche Leistungen durch andere Spitäler im oder ausserhalb des Kantons übernommen werden könnten,“ hält Barbara Stocker Kalberer, Grossrätin und Hebamme, fest. „Soziale Auflagen sind bei Sanierungsmassnahmen zwingend: insbesondere Schutz der Arbeitsbedingungen, Sicherung der Ausbildungsplätze und Schutz vor Entlassungen oder Kürzungen der Stellenetats.“

Finanzhilfen sollen aus Sicht der SP Aargau primär rückzahlbar sein, etwa in Form von Darlehen. Nicht rückzahlbare Beiträge dürften nur als absolute Ausnahme in Betracht gezogen werden. Zudem fordert die SP klare Gegenleistungen: keine Gewinnabschöpfung, keine Boni und Transparenz über Geldflüsse. „Versorgungssicherheit ist ein öffentliches Gut“, betont Lucia Engeli, Grossrätin und Ärztin „Wer öffentliche Risiken absichert, muss sich auch klar an öffentliche Regeln halten.“ Grundsätzlich kritisiert die SP die Notwendigkeit von Rettungsschirmen im Allgemeinen und den Nutzen eines auf Leistung und Rendite getrimmten Gesundheitssystems im Speziellen. Sie fordert einmal mehr ein Umdenken: Überall werden Prozesse optimiert, Strukturen verschlankt, es wird gespart und fast im Akkord operiert – bloss führt dies alles nicht dazu, dass Menschen gut gepflegt, adäquat versorgt und somit auf schnellstem Weg gesund werden können. Was soll, muss und kann ein Spital? Statt das System endlich so zu verändern, dass nicht die Rentabilität im Vordergrund steht, sondern eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung möglich wird, werden auf Gesetzesstufe teure Rettungsmassnahmen vorbereitet. Die Notwendigkeit ist offensichtlich. Die Systemfehler müssen aber ebenfalls angepackt werden.

Die Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Spitalgesetzes zur rechtlichen Umsetzung der GGpl 2030 wird zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht und ebenfalls mit einer Medienmitteilung begleitet. Schon heute ist jedoch festzuhalten, dass wir den darin enthaltenen Vorschlag zur möglichen Privatisierung der Kantonsspitäler entschieden ablehnen.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Lucia Engeli

Lucia Engeli

Grossrätin Aarau

Barbara Stocker Kalberer

Barbara Stocker Kalberer

Grossrätin Zofingen

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