Vom Projektvorstand Anti-Ableismus der JUSO AG
Der folgende Artikel umfasst nur einen sehr kleinen Teilbereich der strukturellen Diskriminierung von behinderten Menschen.
Aufklärung/Sensibilisierung
In der heutigen Gesellschaft werden behinderte Menschen weitgehend von Menschen ohne Behinderung separiert und sind öffentlich unterrepräsentiert. Das wiederum fördert die gesellschaftliche Diskriminierung von behinderten Menschen sowie die Verwendung von ableistischen Begrifflichkeiten im Alltag. In der Kultur und den Medien sind behinderte Menschen stark unterrepräsentiert oder werden von nicht-behinderten Menschen dargestellt, was Stereotypen und Vorurteile fördert. Unser Wissen über Behinderungen ist noch immer nicht sehr gross und die Forschung in diesem Bereich wird oftmals ohne die Beteiligung von behinderten Menschen durchgeführt. Dementsprechend bestimmen auch hauptsächlich nicht-behinderte Menschen, zu welchen Themen im Bereich Behinderungen geforscht wird. Die Forschung ist folglich chronisch unterfinanziert und nicht öffentlichkeitswirksam. Das hat schwerwiegende Folgen für das Leben von behinderten Menschen, z. B. im Bereich der Medizin. Daher muss dringend, natürlich unter Einbezug von behinderten Menschen, nachhaltig über Behinderungen aufgeklärt und geforscht werden. Behinderte Kinder werden im Aargau oftmals von der Regelschule ausgeschlossen und an Sonderschulen unterrichtet. Damit werden behinderte Kinder schon früh gesellschaftlich isoliert und können später oftmals nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Bildung
Im Jahr 2023 besuchten schweizweit 1,8 % aller Kinder eine Sonderschule. Im Aargau lag dieser Wert mit 2,6 % weit über dem nationalen Mittelwert. Dass ein inklusives Schulsystem allen nützt, ist wissenschaftlich un-umstritten. Doch statt genügend Ressourcen für die Beschulung von Schüler:innen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen, werden im Kanton Aargau immer mehr Schüler:innen separiert.
Arbeit
Viele behinderte Menschen haben keine Möglichkeiten, auf dem 1. Arbeitsmarkt eine Arbeitsstelle zu finden. Es werden keine zugänglichen Stellen geschaffen. Daher gibt es im Aargau 67 Standorte mit Arbeitsstellen auf dem 2. Arbeitsmarkt. Diese Betriebe präsentieren sich zugänglich und als akzeptable Alternativen, obwohl sie das nicht sind. Der tiefste Stundenlohn auf dem 2. Arbeitsmarkt lag 2018 laut einer Umfrage in über der Hälfte der Betriebe bei unter 1.99 CHF. Dieser tiefe Lohn wird mit dem Bezug einer IV-Rente gerechtfertigt und als blosses «Taschengeld» dargestellt. Diese systematische Ausbeutung behinderter Menschen ist nicht akzeptabel! Deshalb fordern wir eine Zusammenführung vom 1. und 2. Arbeitsmarkt mit begleitender Zugänglichkeitsgestaltung und der Einführung eines Mindestlohnes.