
Liebe Genoss:innen
Der Frühling bringt Grün, warme Temperaturen, Blumen, die Lebensgeister erwachen – Farbe, Leben, Aufbruch, Zuversicht. Nicht so an der ersten Sitzung nach den Frühlingsferien im Aargauer Grossen Rat.
Stattdessen: eine endlose und bedrückende Debatte über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht – getragen von einem durchgängig negativen Menschenbild der Ratsmehrheit. Das schärfste Einbürgerungswesen soll noch schärfer, die Hürden unerreichbar hoch werden. Die Einbürgerung, welche gesamtschweizerische schon zarte Zeichen von einem Verwaltungsakt bekam wird im Kanton Aargau auf den Boden der Realität geschleudert und wieder zum Gnadenakt.
Daneben hatte praktisch nichts mehr Platz. Noch eine Prise Steuern – hier natürlich grosszügig und spendabel – für die, die’s haben. Und zur Abarbeitung einiger Interpellationen hat es auch noch gereicht.
Und so stürzen wir uns nun die Kommissionsarbeit mit der Prüfung der Jahresrechnung 2025. Eine Jahresrechnung, die mit einem grossen Überschuss abschliesst. Warum: Weil die wichtigen Investitionen und Aufgaben im Aargau einfach nicht erledigt werden!
Der Frühling im Aargauer Kantonsparlament lässt noch lange auf sich warten.
Selena, Lelia, Arsène, Luzia & Carol

Politik der Härte mit realen Folgen für die Schwächsten
Heute Morgen hat die SP-Fraktion zu Beginn der Ratssitzung in einer dreiminütigen Fraktionserklärung auf die Folgen der zunehmend härteren Ausschaffungspraxis aufmerksam gemacht.
Vergangene Woche wurde eine Familie aus Neuenhof mit drei kleinen Kindern nachts durch ein massives Polizeiaufgebot abgeholt und nach Burundi ausgeschafft. Die Eltern wurden gefesselt, die Kinder schrien vor Angst. Solche Einsätze traumatisieren Menschen und untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Anfang April nahm sich ein 30-jähriger Mann aus Burundi aus Angst vor seiner Ausschaffung das Leben. Er stürzte sich aus dem siebten Stock seiner Unterkunft.
Burundi ist weiterhin von politischer Verfolgung, Gewalt und willkürlichen Inhaftierungen geprägt. Dennoch gehört die Schweiz als eines der einzigen Ländern in Europa, die dorthin ausschafft.
Wer immer härtere Massnahmen fordert oder dazu schweigt, trägt Verantwortung. Diese Menschen sind weder Kollateralschäden noch tragische Einzelfälle – sie zahlen mit ihrem Leben und ihren Wunden den Preis für die immer schärfere Asylpolitik.
Wer solche Verschärfungen fordert oder dazu schweigt, trägt politische Verantwortung. Denn diese Menschen sind keine Kollateralschäden und keine Einzelfälle – sie sind die Konsequenz einer immer härteren Asylpolitik.
Die SP-Fraktion hat den Grossrätinnen und Grossräten im Anschluss einen offenen Brief zur aktuellen Ausschaffungspraxis überreicht und damit ihre Besorgnis über das System und die jüngsten Ereignisse deutlich gemacht. Brief Seite 1 – Brief Seite 2
Ein Einbürgerungsverfahren für niemand
Wir ahnten schon Schlimmes und wollten auf diese Vorlage gar nicht eintreten. Die Stossrichtung aus der Beratung in der Justizkommission zeigte bereits: Das Recht auf Einbürgerung soll faktisch abgeschafft werden, respektive die Hürden derart hochgeschraubt werden, dass bald schlicht niemand mehr die Voraussetzungen erfüllt. Mit unserem Nichteintretensantrag unterlagen wir. Natürlich. Dass die Debatte dann jedoch derart konsequent in Richtung Abschottung, Gesinnungsprüfung und Behördenchaos kippte, ist trotzdem erschütternd.
Was als technische Anpassung an Bundesrecht verkauft wird, ist in Wahrheit eine politische Grundsatzoffensive der rechtskonservativen Mehrheit: Wer den Schweizer Pass will, soll künftig nicht nur tadellos leben, sondern möglichst makellos, sesshaft, sprachlich überqualifiziert und innerlich bekehrt sein. Die weisseste aller weissen Westen sollte nicht einmal mit einer achtlos weggeworfenen Zigi beschmutzt werden.
Neu müssen Gesuchstellende fünf statt bisher drei Jahre in derselben Gemeinde wohnen: Wer wegen Arbeit, Familie oder Wohnung umzieht, hat Pech gehabt. Beweglichkeit ist offenbar nur für den Arbeitsmarkt erwünscht, nicht für Menschen auf dem Weg zum Schweizer Pass.
Jugendliche dürfen neu erst ab 16 selbst ein Gesuch stellen – die Perspektive und Zukunft eines Kindes hängt damit noch stärker von der Situation der Eltern ab. Sprechen diese kein Deutsch, beziehen Sozialhilfe, haben Schulden oder sind straffällig geworden, können sich auch die Kinder nicht mehr eigenständig einbürgern lassen. Das war bisher ab 12 Jahren möglich. Das ist Sippenhaft.
Dann der eigentliche Kern dieser Vorlage: Misstrauen wird zur Methode. Es gibt einen Generalverdacht gegen Menschen, die sich einbürgern wollen. Standardisierte staatsbürgerliche Prüfungen reichen nicht mehr, Gemeinden sollen die Kenntnisse im Gespräch nochmals abfragen. Dem Test traut man nich wirklich. Und lernen, das ist irgendwie nicht gut: Könnte ja auswendig gelernt sein und morgen schon wieder verpufft und weg sein. Lieber lässt man die Willkür in den Gemeinden walten.
Gleichzeitig wird „Integration“ in einen gesetzlichen Kriterienkatalog gepresst, als wäre gesellschaftliche Teilhabe eine mathematische Formel, die man nur sauber abhaken muss. Das Resultat ist ein bürokratisches Monster, das Gemeinden blockiert und Beschwerden produziert.
Knapp abgewendet wurde immerhin eine weitere Absurdität – wobei schon die Tatsache, dass darüber ernsthaft diskutiert wurde, tief blicken lässt: Schon eine Übertretung sollte die Einbürgerung verhindern. Wer z. B. den Fussball über den Hag in Nachbars Garten schiesst und beim Zurückholen erwischt wird. Wer die Kollegin auf dem Gepäckträger mitnimmt. Wer die Zigarette auf den Boden wirft. Solche Lappalien hätten plötzlich genügt, um den Weg zum Schweizer Pass zu versperren. Dass dieser Vorstoss am Ende knapp scheiterte, ist fast schon ein Aufatmen wert – sagt aber vor allem eines: wie weit die rechtskonservative Mehrheit bereit ist zu gehen.
Besonders absurd wird es bei der Gesinnungsfrage. Es soll nicht mehr genügen, die Werte der Bundes- und Kantonsverfassung zu „achten“ – man soll sie „teilen“. Achten heisst: sich an Regeln halten, Institutionen respektieren, friedlich zusammenleben. Teilen heisst plötzlich: innerlich überzeugt sein, emotional identifiziert. Der Staat soll also nicht Verhalten prüfen, sondern die Gemütslage. Einbürgerungsgespräche werden damit zur politischen Beichte. Oder anders gesagt: Der Gast soll nicht nur beim Eintreten die Schuhe ausziehen – er soll sich in den Schweizerfinken auch pudelwohl fühlen. Er soll nicht nur so tun, sondern es von innen heraus empfinden. Von rechts wurde der Begriff der passiven Toleranz gegenüber schweizerischen Werten eingebracht – also: Glaubst du wirklich, was du sagst, oder tust du nur so? Was für eine semantische Überforderung.
Ähnlich grotesk die Sprachdebatte. Der Vorstoss, mündlich C1 zu verlangen – also jenes Niveau, das man für ein Masterstudium braucht – scheiterte nur zufällig und hauchdünn am Stichentscheid des Grossratspräsidenten.
Ein Beispiel gefällt, was denn eigentlich B1 und C1 ist?
- B1 fragt «Was machen Sie in Ihrer Freizeit in der Gemeinde?».
- C1 fragt «Inwiefern tragen lokale Vereine zur gesellschaftlichen Kohäsion bei?».
Oder…noch ein Beispiel?
- B1: «Wer jeden Tag ein bisschen übt, erreicht seine Ziele schneller als gedacht.»
- B2: «Ich verfolge meine Ziele mit grosser Ausdauer, um mich beruflich und persönlich kontinuierlich weiterzuentwickeln.»
- C1: «Ich verfolge meine Ambitionen mit unermüdlichem Engagement, da ich danach strebe, mein volles Potenzial auszuschöpfen und mich stetig neuen Herausforderungen zu stellen.»
Also: Wer Rilke analysieren will, braucht C1; wer arbeitet, im Verein ist, an Elternabenden teilnimmt und beim lokalen Bäcker sein Brot kauft – schafft das locker mit B1. Und weil das noch nicht reicht, soll neu auch Schweizerdeutsch verstanden werden. Schwiiizerdütsch als amtliche Integrationshürde – Symbolpolitik in Reinform.
Und dann kam noch die Prüfung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Minderjährigen. Ja. Ehrlich. Das ist kein Witz. Behörden sollen also auch noch in die Kristallkugel der Zukunft blicken. Ein junger Mensch, der vielleicht gerade alles dumm und doof findet: keine Chance! Pubertieren sollte man lieber nicht während der Einbürgerung. Auch keine Lehre abbrechen, unentschlossen sein bei der Berufswahl oder vielleicht Kunst oder Musik studieren wollen. Am besten wäre es natürlich, man könnte schon ein mit Bitcoins gefülltes Konto, eine Erbschaft oder die Nachfolge des elterlichen Unternehmens vorweisen. Alle, die das nicht haben: passt euch an, seid artig, lieb, fleissig, genügsam und nett.
Diese Gesetz gefährdet die Rechtsstaatlichkeit, verletzt die Rechtsgleichheit, überfordert die Gemeinden und macht Einbürgerungen zum Spielball politischer Willkür. Das ist kein glaubwürdiges Gesetz, sondern ein Verhinderungskatalog. Noch ist es die erste Lesung. Aber wenn diese Verschärfungen stehen bleiben, dann haben wir ein Gesetz, das in der Praxis kaum umsetzbar ist. Die rechtskonservative Mehrheit verhält sich wie der Elefant im Porzellanladen – ohne jedes Bewusstsein für die rechtlichen und administrativen Folgen.
Nun folgt die zweite Lesung. Und dann werden wir entscheiden müssen, was wir mit diesem Scherbenhaufen machen. Einen herzlichen Dank an Lucia Lanz, Claudia Rohrer und Hanspeter Hubmann welche mit vielen Voten, Argumenten versuchten zu retten was zu retten war.

- Postulat betreffend Aktionsplan gegen Gewalt im digitalen Raum insbesondere Deepfakes vom 28. April 2026 von Mia Jenni, SP, Obersiggenthal (Sprecherin), Lelia Hunziker, SP, Aarau, Therese Dietiker, EVP, Aarau, Annetta Schuppisser, GLP, Baden, Julia Grieder, Grüne, Brugg, Sabine Sutter-Suter, Mitte, Lenzburg, Mechthild Mus, Grüne, Baden
- Interpellation betreffend Engagement der Aargauischen Kantonalbank beim Aargauer Unternehmerpreis vom 28. April 2026 von Rolf Schmid, SP, Frick