von Claudia Rohrer, Rheinfelden, Grossrätin SP Kanton Aargau
Bitte
SP Fraktion bittet die anderen Fraktionen, zusammen mit dem Büro, dafür zu sorgen, dass eine zeitnahe und ordentliche Beratung des Geschäfts im Grossen Rat aber auch innerhalb der Kommission ermöglicht wird.
Kurzbegründung
Gemäss unserer Kantonsverfassung kann der Grosse Rat zur Vorbereitung der Beratungen Kommissionen aus seiner Mitte bilden. Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz bzw. Geschäftsordnung sind die Kommissionen in ihrem Aufgabenbereich zuständig für die Beurteilung der ihnen vom Büro zugewiesenen Vorlagen unter sachlichen und finanziellen Gesichtspunkten (§ 17 GO).
Mit ihrer Vorgehensweise verhinderte eine knappe Mehrheit der Kommissionsmitglieder, dass die anderen Kommissionsmitglieder ihre verfassungsmässig vorgesehene Arbeit wahrnehmen können und sich mit der Vorlage überhaupt inhaltlich befassen können.
Die Fraktion der SP ist klar der Meinung, die gesetzlich und verfassungsmässig vorgesehene Behandlung von Geschäften darf nicht durch eine Kommissionsmehrheit untergraben werden. Dies entspricht nicht dem Demokratieverständnis von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten.
Selbstverständlich steht es allen Kommissionsmitgliedern offen, ihre politische Meinung, insbesondere auch die kritische Haltung gegenüber der Vorlage im Rahmen der Kommissionsberatungen vorzubringen, jedoch muss es allen Kommissionsmitgliedern möglich sein, sich sachlich und inhaltlich zur Vorlage zu äussern. Eine knappe Mehrheit kann und darf die inhaltliche Beratung nicht verhindern.
Aus diesem Grund wiederhole ich im Namen der SP Fraktion die Bitte an alle anderen Fraktionen, zusammen mit dem Büro dafür zu sorgen, dass die zeitnahe und ordentliche Beratung des Geschäfts im Grossen Rat aber auch innerhalb der Kommission ermöglicht wird.
Gehalten in der Grossratssitzung 28 vom 6. März 2018, 10:00 Uhr.