Text und Begründung
In seiner Antwort vom 15. November 2017 auf das Postulat 17.217 verspricht der Regierungsrat, im Jahr 2018 eine Orientierungshilfe für die technische und pädagogische Entwicklung der ICT an der Volksschule sowie dazu passende Weiterbildungsangebote zu schaffen. Die pädagogische Nutzung der ICT an der Volksschule wird gemäss SAMR-Modell (Substitution, Augmentation, Modification, Redefinition) ihrerseits einen raschen Wandel beim Lehrmittelbedarf auslösen. Eine zielgerichtete Planung der grundlegenden Schritte Substitution und Augmentation ist daher dringend.
Im Informationsschreiben «Kantonale Lehrmittelplanung» vom BKS im März 2018 wird nur eine Ergänzung zum «TipTopf» (vom Schulverlag Plus, ab 2019) explizit als digitale Fassung aufgeführt. Die ILZ kann keine Übersicht bieten, wieweit welche Lehrmittel digital vorliegen werden, da dies in der Verantwortung der jeweiligen Verlage liegt. Imedias wiederum ist nur für das Fach «Medien und Informatik» zuständig, für welches das Lehrmittel «connected» vom LMVZ (notabene nicht in digitaler Fassung) vorgesehen ist. Sein Französischlehrmittel «dis donc!» liegt bereits in weitgehend digitaler Fassung vor. Bei allen anderen Fächern herrscht Ungewissheit.
Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass für die pädagogische Entwicklung der ICT an der Volksschule auch die Lehrmittel in digitaler Fassung vorliegen sollen? Wenn ja, für welche Fachbereiche und zu welchem Zeitpunkt?
- Welchen Einfluss kann der Regierungsrat auf die Entwicklung von Lehrmitteln in digitaler Fassung nehmen? Welchen Verhandlungsspielraum hat er gegenüber den verschiedenen Verlagen?
- In seiner Antwort vom 2. Mai 2018 auf die Motion 18.51 erwähnt der Regierungsrat: “Kanton und Gemeinden investieren in die Volksschule rund 900 Millionen Franken pro Jahr.” Wie hoch sind dabei die Kosten für die Lehrmittel? Sieht der Regierungsrat vor dem Hintergrund der aktiven Sparbemühungen hier Handlungsbedarf?
- Erfahrungsgemäss werden in einer Übergangszeit an einer Schule Lehrmittel sowohl noch auf Papier als auch schon in digitaler Fassung genutzt. Das führt zu Mehrkosten für die Gemeinden. Kann der Regierungsrat darauf hinwirken, dass der bestehende Besitz oder Erwerb eines Lehrmittels auf Papier gleichzeitig zur kostenlosen Nutzung seiner digitalen Fassung berechtigt?
- Die Distribution von Lehrmitteln in digitaler Fassung mittels objektgebundener Einzellizenzen ist kostspielig und aufwändig. Günstiger und einfacher sind Pauschal- oder Globallizenzen, wie schon der Bericht «Lernmedien in den Kantonen der Nordwestschweiz» der NW EDK 2017 (Seite 45) hervorhebt. Kann sich der Regierungsrat Kantonslizenzen vorstellen oder eine Direktfinanzierung, wie sie die Kantone St. Gallen und Freiburg kennen?