Motion Gabriela Suter, Aarau, SP (…), vom 15. Mai 2018 betreffend Abschaffung der Schwarzen Liste für säumige Krankenkassenprämienzahlende

Text

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat die notwendigen Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um auf die Führung der «schwarzen Liste» von säumigen Krankenkassenprämienzahlenden zu verzichten.

Begründung

Am Spital in Chur ereignete sich Ende letzten Jahres ein tragischer Todesfall: Ein Mann, der auf der schwarzen Liste der säumigen Prämienzahlenden stand, starb an einer Begleiterkrankung von Aids. Zweimal ersuchte der Mann die Krankenkasse um die Bezahlung der Therapie. Einmal, als er HIV-positiv war, ein anderes Mal, als Aids bereits ausgebrochen war. In beiden Fällen verweigerte die Krankenkasse die Bezahlung, weil Krankenversicherer bei Personen, die auf der schwarzen Liste stehen, nur noch Notfälle vergüten müssen. Für andere medizinische und pflegerische Leistungen fällt die Leistungspflicht der Versicherer dahin. Gemäss Bericht der Sonntagszeitung weiss die Aids-Hilfe Schweiz von insgesamt zehn solcher Fälle in den Kantonen Aargau und Graubünden. Stets gehe es um HIV-positive Patienten, die auf der schwarzen Liste stehen und die um eine Vergütung der Behandlung kämpfen (Sonntagszeitung vom 29.4.2018).

Mit dem Führen einer schwarzen Liste nimmt der Kanton Aargau in Kauf, dass die medizinische Grundversorgung nicht mehr für alle gewährleistet ist. Wenn wegen des Eintrags auf der schwarzen Liste Behandlungen verweigert werden, sind die Folgekosten später massiv höher. Im schlimmsten Fall führt das Verweigern einer Therapie zum frühzeitigen Tod des säumigen Prämienzahlers.

Der Kanton Aargau führt seit dem 1. Juli 2014 eine schwarze Liste von Personen, welche ihrer Pflicht zur Bezahlung der KVG-Prämien und Kostenbeteiligungen trotz Betreibung nicht nachkommen. Er ist neben den Kantonen Luzern, Zug, St. Gallen, Schaffhausen, Graubünden, Solothurn, Thurgau und Tessin einer von neun Kantonen, die von dieser (in Art. 64a Abs. 7 des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes vorgesehenen) Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Die schwarze Liste ist allerdings sehr umstritten. Der Regierungsrat Solothurn will die schwarze Liste wieder abschaffen, weil sie nicht den erhofften Effekt gebracht habe. Es stelle sich die Frage, welche Wirkung die Liste «auf die medizinische Grundversorgung einer Bevölkerungsgruppe hat, die ohnehin schon über wenig Ressourcen verfügt», so der Regierungsrat. Für ihn stehe fest: Die Folgen sind auf jeden Fall so schwerwiegend, dass sie «ungenügend durch positive Effekte kompensiert werden». Er sei zur Überzeugung kommen, dass die schwarze Liste erstens die medizinische Grundversorgung einer wirtschaftlich und sozial schwachen Bevölkerungsgruppe gefährdet und dabei zweitens nur für die Krankenkassen nachweisliche Vorteile habe(Solothurner Zeitung vom 28.2.2018). Der Regierungsrat Graubünden teilte kürzlich mit, es werde die Liste 2019 nicht mehr geben, weil sie zu wenig bringe und zu einer unhaltbaren Ungleichbehandlung führe (Regionaljournal Graubünden vom 17.4.2018). Auch Regierungsrätin Franziska Roth wurde Ende Februar 2018 in der Aargauer Zeitung folgendermassen zitiert: «Die schwarze Liste löst keine Probleme, sie schafft neue.» Die Liste habe «keinen durchschlagenden Abschreckungseffekt». Trotz deren Einführung habe sich die Zahl der Betreibungsbegehren nicht reduziert, ganz im Gegenteil: Nach einem Rückgang im 2016 wurde im Jahr 2017 eine deutliche Zunahme von zirka 20 Prozent verzeichnet (AZ vom 20.2.2018).

Stossend ist, dass die Krankenkassen von der schwarzen Liste einseitig profitieren: Gemäss KVG Art. 64a Abs. 4 muss die öffentliche Hand den Krankenversicherern für alle säumigen Prämienzahlenden 85 Prozent der Zahlungsausstände vergüten. Gleichzeitig müssen sie aber für Personen, die auf der schwarzen Liste aufgeführt sind, nur die Notfallleistungen bezahlen.

Für die Abschaffung der schwarzen Liste sprechen auch die hohen Verwaltungskosten: 2016 waren es knapp 760 000 Franken (Personal- und Sachkosten). Ob die Verschiebung der Verantwortung hin zu den Gemeinden (seit 1.1.2018) wirklich den gewünschten Effekt hat, ist höchst fraglich. Eine Studie im Kanton Zürich hat ergeben, dass die Fälle selten sind, wo jemand tatsächlich auf der schwarzen Liste landet, weil er sich einfach um seine Zahlungspflichten foutiert. Vielmehr sind die Betroffenen meist Leute in effektiv prekären finanziellen Verhältnissen, die womöglich längst Anspruch auf Prämienverbilligung und/oder Sozialhilfe gehabt hätten.

Aus all diesen Gründen soll der Kanton Aargau auf das Führen der schwarzen Liste verzichten. Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis, die sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen sind fatal und die schwarze Liste führt zu einer einseitigen Entlastung der Krankenversicherer auf Kosten der öffentlichen Hand.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed