Text und Begründung:
Dass die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungslage im Aargau prekär ist, gab in den letzten Monaten viel zu reden. Die Sicherstellung des Angebotes wird über weite Kreise als sehr dringend bezeichnet, was auch zu politischen Forderungen führt, über die wir in den nächsten Monaten im Parlament diskutieren und entscheiden werden (Motion 18.199).
Ein weiteres grosses Problem in unserem Kanton ist die Angebotssituation niederschwelliger Bera-tungsstellen, um – wenn immer möglich – Kinder und Jugendliche auffangen und unterstützen zu können, bevor eine psychiatrische Versorgung nötig ist. Die immaterielle Hilfe ist zwar im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz geregelt, aber die dafür zuständigen Gemeinden sind sich grösstenteils sel-ber überlassen. Auch fehlt es an der Koordination.
Auffällig in unserem Kanton sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bezirken. Zum einen gibt es Bezirke, wie der Bezirk Laufenburg, wo verschiedene Fachstellen – mit zwar ungenügenden Ressourcen – im Dienste des Kindswohls kompetent und eng zusammenarbeiten. Dies, und die gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Schulen im oberen Fricktal, wurde an einer Netzwerk-tagung am 29. November 2018 gut aufgezeigt.
Auf der anderen Seite gibt es Bezirke, wo niederschwellige Beratungsstellen fehlen und hauptsäch-lich die materielle Sozialhilfe sichergestellt wird.
Diese quantitativen, aber auch qualitativen Unterschiede zwischen einzelnen Bezirken, sowie grund-sätzliche Fragen zum Kinderschutz in unserem Kanton, lösen Fragen aus, mit denen wir uns an den Regierungsrat wenden und uns schon jetzt für deren Beantwortung bedanken.
Fragen:
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie den Bedarf nach niederschwellig zugänglichen Beratungsstellen und nach kinder-und jugendpsy-chiatrischer Betreuung in unserem Kanton? Worauf beruht seine Beurteilung?
2. An welche kantonalen, interkantonalen und nationalen Beratungsstellen können sich Kinder und Jugendliche aus dem Kanton Aargau wenden, wenn sie Unterstützung benötigen?
a) Welche Beratungsthemen werden für welche Altersgruppe angeboten?
b) Wie sieht der Zugang aus (Niederschwelligkeit, Erreichbarkeit, Kosten)?
c) Sind die Angebote für Kinder und Jugendliche kostenlos?
d) Gibt es auch Angebote ohne klassischen Beratungsrahmen?
e) Gibt es eine übergeordnete, bedarfsorientierte Konzeption oder Koordination?
Wenn ja, wie sieht diese aus?
Wenn nein, sieht der Regierungsrat hier Handlungsbedarf?
3. Wie sieht das Angebot im freiwilligen Kinderschutz in den verschiedenen Bezirken aus? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung.
4. Wie beurteilt der Kanton die Angebotslandschaft?a) Sind genügend Angebote für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen vorhanden?
b) Gibt es Angebotslücken?
c) Was funktioniert? Wo sieht er Handlungsbedarf?
d) Wie gedenkt er die Probleme anzugehen?
e) Wie sieht die Finanzierung aus?
5. Die immaterielle und materielle Hilfe ist im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz geregelt und liegt im Aufgabenbereich der Gemeinden. Viele Gemeinden beschränken sich aber auf die materielle Hilfe und nehmen die immaterielle Hilfe gar nicht oder in ungenügendem Ausmass wahr.
a) Wie beurteilt der Kanton diese Situation, ganz besonders auch in Berücksichtigung der beste-henden Notlage?
b) Wie gedenkt er die Gemeinden bei der Wahrnehmung der immateriellen Hilfe zu unterstützen?
6. Sind Anpassungen im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz nötig?
a) Wenn ja, welche und wie sieht der Zeitplan aus?
b) Wenn nein, Wie sieht die Begründung des Regierungsrats aus?
7. Wie steht der Regierungsrat zu einem Kinder- und Jugendhilfegesetz? Wie sieht diesbezüglich die Situation in den anderen Kantonen aus? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung.
8. Sowohl in der Kinder- und Jugendpsychiatrie wie auch im Kinderschutz fehlt es an finanziellen Mitteln. Entsprechend lang sind die Wartelisten für die Kinder und Jugendlichen, es hat zu wenig Personal und für eine präventive Unterstützung ist es darum oft zu spät. Teilt der Regierungsrat diese Meinung?
a) Wenn ja, was gedenkt er dagegen zu tun?
b) Wenn nein, bitten wir um eine Begründung.
9. Abschliessend bitten wir noch um interkantonale Vergleichszahlen zur immateriellen Sozialhilfe (Anzahl Beratungsstellen / personelle Ressourcen / finanzielle Mittel / etc.).