Nach Bundesgerichtsentscheid: SP Aargau fordert sofortige Anpassung der Prämienverbilligung

Am Samstag wurde ein wegweisendes Urteil publiziert: Das Bundesgericht verpflichtet den Kanton Luzern dazu, die Einkommensgrenze zur Verbilligung der Krankenkassenprämien anzuheben. Die SP Aargau fordert den Regierungsrat auf, die Limite für den Bezug von Prämienverbilligungen zu überprüfen und unverzüglich Anpassungen in die Wege zu leiten. Sonst wird sie gegen den Kanton Klage einreichen. 

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen die Kantone die Prämien für «untere und mittlere Einkommen» verbilligen. Im nun veröffentlichen Urteil hält das Bundesgericht fest, dass die Einkommensgrenze für den Bezug von Prämienverbilligung nicht tiefer als 70 Prozent des Medianlohns sein darf. In Kantonen, die unter diese 70 Prozent fallen, erhalten zu wenige Menschen Prämienverbilligung, obwohl sie laut KVG Anspruch darauf hätten. Die SP Aargau hat die Situation im Kanton überprüft: Gemäss dem kürzlich publizierten Monitoring-Bericht des Bundesamts für Gesundheit verletzt der Aargau diese Vorgaben.

Seit Jahren weist die SP Aargau auf die ungenügenden Prämienverbilligungen im Kanton hin. Die Prämienbelastung für Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen – ohne Anspruch auf EL oder Sozialhilfe – hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Betroffen von diesem Anstieg sind insbesondere Haushalte mit Kindern.

Die SP verlangt vom Regierungsrat eine sofortige Überprüfung und Anpassung an die vom Bundesgericht festgelegte Einkommensgrenze. Gabriela Suter, Präsidentin SP Aargau, erklärt: «Wir erwarten vom Regierungsrat, dass er unverzüglich Anpassungen der Prämienverbilligungen in die Wege leitet. Falls am zu tiefen Grenzwert festgehalten wird, wird die SP den Kanton verklagen und den Versicherten zu ihrem Recht verhelfen.»

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