Text und Begründung:
Der Grossteil der Kinder und Jugendlichen, die in der Volksschule unterrichtet werden, besucht Schulen, die durch Gemeinden oder Gemeindeverbände geführt werden. Einige Heilpädagogischen Sonderschulen wurden jedoch von privatwirtschaftlich geführten Unternehmen übernommen. Das Departement für Bildung, Kultur und Sport BKS führt diese Einrichtungen über Leistungsverträge. Da es sich bei den angesprochenen Schulen – trotz privatwirtschaftlicher Führung – um Schulen mit einem öffentlichen Auftrag handelt, gehen die Interpellantinnen und Interpellanten davon aus, dass deren Schülerinnen und Schüler Anrecht auf die gleichen Unterrichtsbedingungen und deren Lehrpersonen Anrecht auf die gleichen Anstellungsbedingungen haben, wie in allen anderen Schulen der Volksschule. Weil in dieser Hinsicht einige Unklarheiten herrschen, bitten wir den Regierungsrat, die untenstehenden Fragen zu beantworten:
- In welcher konkreten Form wird die Aufsicht über die Sonderschulen mit privatwirtschaftlicher Trägerschaft durch das Departement BKS wahrgenommen?
- Wie wird sichergestellt, dass der Unterricht an diesen Schulen von qualifizierten Lehrpersonen erteilt wird, damit die Schülerinnen und Schüler einen qualitativ guten Unterricht erhalten? Was unternimmt das Departement BKS, wenn Lehrpersonen mit ungenügender Ausbildung angestellt werden?
- Müssen die Anstellungsbedingungen dem Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) und dessen Folgeerlassen entsprechen?
- Müssen die Löhne der angestellten Lehrpersonen dem Dekret über die Löhne der Lehrpersonen (LDLP) entsprechen? Wie interpretiert der Regierungsrat dabei den gesetzlichen Passus, dass sich die Löhne dieser Institutionen «nach dem Lohndekret richten»?
- Was unternimmt das Departement BKS, wenn die gesetzlichen Anstellungsbedingungen nicht eingehalten werden?
- Wie wird die Qualität der Personalführung durch die Schulleitung bei den Sonderschulen mit privatwirtschaftlicher Trägerschaft überprüft?
- Hat das Controlling problematische Zustände in Führungsbereichen festgestellt? Welche Möglichkeiten hat das Departement BKS, bei Führungsproblemen in privatrechtlich geführten Schulen einzugreifen?
- Welche Vorteile und Nachteile sieht der Regierungsrat in der privaten Trägerschaft?
- Hat sich die Führung von Heilpädagogischen Schulen durch privatwirtschaftliche Trägerschaften in der Gesamtsicht bewährt?
- Welche Verbesserungen sieht der Regierungsrat im Bereich der Führung der privatrechtlichen Schulen durch das Departement BKS?