Interpellation Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen vom 7. Mai 2019 betreffend Aufrüstung des Mobilfunknetzes mit 5G-Sendeanlagen

Text und Begründung:

In der Schweiz wird die Aufrüstung des Mobilfunknetzes mit 5G-Sendeanlagen in letzter Zeit verstärkt thematisiert.

Der Bund hat in Aussicht gestellt, bis Mitte 2019 einen Bericht über den Mobilfunk und Strahlung mit Empfehlungen durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) ausarbeiten zu lassen. Auch weitere unabhängige Studien über die Auswirkungen der neuen 5G-Sendeanlagen sind in Auftrag gegeben worden.

Funk und Fernmeldetechnik ist grundsätzlich Bundessache, aber Kantone und Gemeinden können über das Baurecht mitreden, sie haben beispielsweise Einfluss auf Standorte und Erstellung von Antennen.

Die Kantone Genf, Waadt und neuerdings auch der Kanton Jura haben kürzlich 5G-Antennen verboten oder ein Moratorium verlangt, bis der Bundesrat einen Bericht vorlegen kann, der die Unschädlichkeit für Menschen, Tiere und Pflanzen usw. vor Strahlung beweist. In verschiedenen weiteren Kantonen wird darüber nachgedacht, die Bewilligungen für

5G-Sendeanlagen für den Einsatz hochfrequenter Strahlung erst dann zu erteilen, wenn die wissenschaftlichen Untersuchungen ergeben haben, dass keine nachteiligen gesundheitlichen Folgen durch zu hohe Strahlung auf Menschen und Umwelt resultieren.

Die Firmen Swisscom und Sunrise haben in den letzten Tagen bekanntgegeben, die ersten 100 5G-Anlagen in Schweizer Städten betriebsbereit erstellt zu haben.

5G benützt höhere Frequenzen. Hierzu braucht es zusätzliche Ausgangsleistungen der Sendeanlagen. Messmethoden und Grenzwerte wurden jedoch verändert und passend gemacht. 5G-Mobiltelefone sind zurzeit noch keine im Handel (Stand April 2019). Es macht Sinn, dass diese neue Technik untersucht wird.

Auf der Übersichtskarte unter https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/frequenzen-antennen/standorte-von-sendeanlagen.html sind bereits zahlreiche Standorte von 5G Antennen auch im Aargau bezeichnet. 

Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist dem Regierungsrat bekannt, wie viele 5G-Sendeanlagen auf dem Gebiet des Kantons Aargau aufgestellt oder noch geplant sind?
  2. Wie viele der Standorte wurden als Selbstdeklaration im Bagatellverfahren gemeldet, wie viele im ordentlichen Baubewilligungsverfahren?
  3. Wie viele 5G Antennen wurden auf einem bestehenden Antennenmast in Aargauer Gemeinden ohne Baubewilligungsverfahren angebracht und in welchen Gemeinden stehen sie?
  4. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass neue 5G-Antennen nicht im einfachen Bagatell-Verfahren, sondern im klassischen Baubewilligungsverfahren geprüft werden sollten?
  5. Als Bagatelländerung gilt eine Änderung nur dann, wenn dadurch am Ort der empfindlichen Nutzung der bestehende Strahlungswert nicht ansteigt. Wer garantiert, dass die Vorschriften der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung bezüglich Leistung der 5G Antennenanlagen und Strahlenbelastung der Bevölkerung weiterhin eingehalten werden und wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Strahlengrenzwerte eingehalten werden? Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Einhaltung der Grenzwerte mit Messungen überprüft wird. Ist dies der Fall? Wie häufig finden diese Messungen statt?
  6. Ist die Gesundheit der Bevölkerung jederzeit gewährleistet?
  7. Wie stellt die Regierung sicher, dass die Telekomindustrie die Gesundheitsbelastung bzw. deren Unbedenklichkeit mittels neutraler Gutachten verbindlich aufzeigt und wie wird die Bevölkerung diesbezüglich aufgeklärt?
  8. Ist der Regierungsrat bereit, mit den Telekomanbietern zu verhandeln und diese zu motivieren, die bestehenden Baugesuche für 5G Antennen momentan zu sistieren bis der Nachweis über die Unschädlichkeit erbracht ist?
  9. Könnte sich der Regierungsrat auch ein Moratorium beim Bau von 5G-Antennen im Kanton Aargau oder ein Moratorium auf Bundesebene vorstellen?  
  10. Ist der Regierungsrat bereit, mit den Antennenbetreibern und den Gemeinden ein koordiniertes Verfahren anzugehen um lange Verfahren und einen Wildwuchs an Antennen zu vermeiden?
  11. Stimmt es, dass 5G an einigen Orten den WLAN-Empfang (Wireless-Internet) und das Satelliten-TV überlagert, mit Interferenzen stört oder sogar verunmöglicht?
  12. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass möglichst viele Daten via Kabel transportiert werden sollen und wie will er den Glasfaserausbau vorantreiben?
  13. Welche Chancen und Risiken sieht die Regierung mit der Einführung der neuen Technologie 5G?  
  14. Welches Wertschöpfungspotenzial sieht die Regierung mit der flächendeckenden Einführung des 5G-Netzes?

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