Motion Gabriela Suter, SP, Aarau, vom 14. Mai 2019 betreffend Einführung des parlamentari-schen Instruments der “Resolution”

Text:

Das Gesetz über die Organisation des Grossen Rats und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) ist dahingehend zu ändern, dass der Grosse Rat Resolutionen beschliessen kann.

 Begründung:

Zehn Kantonsparlamente der Schweiz (Baselstadt, Baselland Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Tessin, Waadt, Wallis) kennen das parlamentarische Instrument der “Resolution”1. Re-solutionsbegehren sind selbständige Anträge, die eine Meinungsäusserung des Parlaments zu wich-tigen Ereignissen bezwecken. Es handelt sich um Beschlüsse ausserhalb des eigentlichen Gesetz-gebungsverfahrens.2
Das Ergreifen dieses parlamentarischen Instruments soll auch im Aargau möglich sein, sodass der Grosse Rat des Kantons Aargau in Zukunft zu besonderen Ereignissen ebenfalls Stellungnahmen abgeben und offiziell beschliessen kann.
Als Vorbild könnte beispielsweise der Gesetzestext des Kantons Basel-Stadt3 dienen:
“Jedes Mitglied oder eine ständige Kommission hat das Recht, eine Stellungnahme des Grossen Ra-tes in der Form einer Resolution zu beantragen. Eine Resolution kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen gefasst werden.
Der Antrag zu einer Resolution ist schriftlich und unterzeichnet einzureichen und hat den vorgeschla-genen Wortlaut zu enthalten. Er ist als Antrag zur Tagesordnung zu behandeln. Beschliesst der Grosse Rat, auf den Antrag einzutreten, so entscheidet er, an welche Stelle die Resolution auf die Tagesordnung zu setzen ist.”

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