Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass E-Zigaretten und alle nikotinhaltigen Pro-dukte im Kanton Aargau so rasch wie irgendwie möglich und bis spätestens Ende 2020 den gleichen rechtlichen Vorgaben unterliegen wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren. Davon ausge-nommen sind nikotinhaltige Medikamente.
Begründung:
Am 24. April 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Verfügung des Bundesamts für Lebens-mittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und damit das Verkaufsverbot für nikotinhaltige E-Zigaret-ten-Liquids aufgehoben. Dies hat dazu geführt, dass diesbezüglich nun eine rechtliche Lücke klafft, die frühestens im revidierten Tabakproduktegesetz (TabPG) 2022 geschlossen werden wird. Die bis-herige Vorgeschichte des TabPG lässt erahnen, dass es bis zur Umsetzung noch sehr lange dauern wird, denn die am 30. November 2018 vom Bundesrat an das Parlament überwiesene Botschaft für ein neues Tabakproduktegesetz ist heftig umstritten, weil es in zentralen Punkten beim Kinder- und Jugendschutz versagt. Deshalb fordert eine Allianz aus 85 Organisationen umfangreiche Anpassun-gen der Vorlage im National- und Ständerat und hat die breitest abgestützte Initiative “Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen Tabakwerbung” lanciert. Das umstrittene neue Tabakproduktegesetz dürfte mit Hinweis auf die Initiative weiter hinausgeschoben werden, so dass wir auch 2022 keine na-tionale Lösung haben.
Die Fachleute der Allianz “Gesunde Schweiz” sind sich einig, dass die Kantone nicht so lange warten und für E-Zigaretten wenigstens den Jugendschutz regeln sollten – und zwar analog dem Tabakver-kauf.
Im Kanton Aargau gilt ein Verkaufsverbot von Raucherwaren an Jugendliche unter 16 Jahren. Es ist aus gesundheitspolitischer Sicht und aus Sicht des Jugendschutzes richtig und nötig, nikotinhaltige E-Zigaretten samt Zubehör gleich zu behandeln wie herkömmliche Raucherwaren, denn sie bergen die grosse Gefahr, dass Kinder und Jugendliche nikotinabhängig werden und früher oder später auch zur Zigarette greifen.
In mehreren Kantonen (Wallis, Waadt, Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Genf, Thurgau) sind Vor-stösse hängig oder bereits überwiesen, welche für den Jugendschutz die gesetzliche Gleichstellung von E-Zigaretten mit Zigaretten und übrigen Raucherwaren fordern.