Text und Begründung:
Der Kanton Aargau hat Ende 2018 ein umfangreiches Informationspapier für Gemeinden zur Unter-bringung und Betreuung von Asylsuchenden (N) sowie Ausländerinnen und Ausländern (F) publi-ziert. Das Papier klärt vieles und zeigt auf, wer in welchen Belangen zuständig ist.
Im Informationspapier des Kantons Aargau wird Personen mit besonderen Bedürfnissen nicht explizit Rechnung getragen.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hat aufgrund des beschleunigten Asylverfahrens ein Posi-tionspapier bezüglich Mindeststandards für die Unterbringung von Asylsuchenden entwickelt. Der rechtliche Rahmen der SFH-Mindeststandards sind die einschlägigen nationalen sowie die völker- und menschenrechtlichen Normen. Ergänzt werden diese durch europäische und schweizerische Standards sowie durch Empfehlungen des UNHCR (United Nations High Commissioner for Refu-gees) und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO).
Als Personen mit besonderen Rechten gelten insbesondere begleitete und unbegleitete Minderjäh-rige, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjähri-gen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Per-sonen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.
Deshalb bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Werden Kontrollen durchgeführt?
1.a Wenn ja: durch wen und wie oft? Welche Mängel werden protokolliert? - Gibt es Vorgaben zu Platzverhältnissen? Wie viele Quadratmeter pro Person sind vorgesehen? Wie viele Personen nutzen zusammen eine Toilette? Wie viele eine Nasszelle (Dusche)? Wie viele eine Küche? Gibt es Rückzugmöglichkeiten zum Lernen? Stehen dafür Schreibtische zur Verfügung?
- Welche Standards setzt der Kanton Aargau bei der Betreuung und Unterbringung von Asylsu-chenden sowie vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern mit besonderen Be-dürfnissen um?
- Wie werden verletzliche Personen im Kanton Aargau frühzeitig identifiziert?
- Wie wird auf die geschlechterspezifischen Bedürfnisse, insbesondere die Betreuung und Unter-bringung von Frauen, eingegangen?
2 von 2 - Wie werden die Bedürfnisse der älteren Menschen berücksichtigt?
- Wird eine umfassende Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen gewährleistet?
7.a Wenn ja, wie? - Wie wird Geflüchteten mit physischen Beeinträchtigungen Rechnung getragen?
- Wie wird Opfern von Menschenhandel Rechnung getragen?
- Wie werden LGBTIQ (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell/Transgender, Intersexuell, Queer)-Personen betreut und untergebracht?
- Ist die Schaffung einer Ombudsstelle geplant?
- Wie wird das Betreuungspersonal diesbezüglich geschult?