Postulat Martin Brügger, SP, Brugg, vom 18. Juni 2019 betreffend ökologischen Ausgleich bei Grossprojekten “unter Boden”

Text

Der Regierungsrat wird aufgefordert, bei Projekten welche “unter Boden” zu liegen kommen (z. B. bei betonierten Trassen von Hochspannungsleitungen) die Aspekte des ökologischen Ausgleichs ge-mäss Art. 18 b Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und den Er-satz/die Wiederherstellung nach Art. 18 Abs. 1ter NHG genau zu prüfen (z. B. durch ein juristisches Gutachten oder durch eine umfassende Beurteilung des Bundesamts für Umwelt [BAFU]). Bei natio-nalen Projekten sollen aus Aargauer Sicht alle notwendigen (möglichen) Massnahmen eingefordert werden. Die internen Richtlinien für diese Vollzugsaufgabe sollen entsprechend angepasst werden.

Begründung

Der ökologische Ausgleich (Art. 18 b Abs. 2 NHG als auch Ersatz/Wiederherstellung Art. 18 Abs. 1ter NHG) sollen bei neuen (nationalen) Projekten mit Pioniercharakter besonders genau geprüft werden. Der Kanton Aargau muss sich in den Verfahren rechtzeitig durch Fachpersonen involvieren und die notwendigen Massnahmen einfordern. Er darf sich nicht ausschliesslich auf die Ansichten des Pro-jektverfassers und der Bauherrschaft abstützen. Selbst wenn bei Grossprojekten eine ökologische Baubegleitung (Umweltbaubegleitung [UBB]) eingesetzt wird, ist nicht sichergestellt, dass die vorge-sehenen Umweltmassnahmen örtlich auch umfassend abgeklärt wurden und ein Ausgleich hinsicht-lich Natur, Umwelt und Biodiversität ausreichend erfolgt ist. So wurde beim aktuellen Bauprojekt “Gä-bihübel” Bözberg/Villnachern eine mögliche Revitalisierung eines Bachlaufes im Bauperimeter schlichtweg nicht beachtet.
Der Inhalt einer Motion, welche am 8.1.2019 eingereicht wurde, forderte eine frühzeitige Realisierung der Ausgleichs- oder Ersatzmassnahmen verbunden mit zweckmässigen Fristen für die Umsetzung sowie eine langfristige Sicherstellung von Pflege und Unterhalt der realisierten Ausgleichs- oder Er-satzmassnahmen.
Beim ersten grossen Verkabelungsprojekt im Aargau (“Strategische Netze 2025”) “Gäbihübel” Böz-berg/Villnachern wird aber nun vom Projektverfasser festgehalten, für die verkabelte Strecke sei kein ökologischer Ausgleich vorgesehen, da es sich um den Ersatz einer bestehenden Freileitung handelt (eine bereits “bestehenden Belastung”) und die Verkabelung aus landschaftlicher Sicht eher eine Aufwertung sei und keine “Mehrbelastung”. Diese Aussage soll verifiziert werden insbesondere, da es sich ja um einen gewichtigen Ausbau des Netzes handelt.
Der Regierungsrat soll sicherstellen, dass auch bei Nationalen Projekten, z. B. bei solchen Verkabe-lungen, die Belastung für Umwelt und Boden umfassend geprüft wird und sich der Aargau rechtzeitig in den Verfahren für die Naturaspekte (inkl. Bodenschutz) einsetzt und den notwendigen ökologi-schen Ausgleich, den Ersatz und die Wiederherstellungsmassnahmen einfordert. Das aktuelle Bauprojekt “Gäbihübel” Bözberg/Villnachern zeigt deutlich, wie stark der Boden mit der betonierten
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Kabelpiste knapp unter der Oberfläche, unwiderruflich tangiert wird, selbst bei partieller Aufwertung des Landschaftsbildes durch eine Verkabelung. Es ist sicherzustellen, dass bei einem solchen Projekt, welches insbesondere der zusätzlichen Vernetzung mit dem EU-Raum dient, auch der heimische Boden und die heimische Natur genügend Schutz erfahren.

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