Endlich genug Geld für Prämienverbilligungen

Nach der überraschend hohen Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist für die SP Aargau klar: Mit einem Teil des Geldes sollen die Prämienverbilligungen in diesem Jahr und in den Folgejahren erhöht werden. Damit könnte der Aargau seine gesetzliche Pflicht endlich wieder erfüllen.

Im Juni 2019 verlangte die SP im Grossen Rat zusammen mit den linken Kräften eine Erhöhung der Prämienverbilligungen für 2020 auf 182 Millionen. Mit dieser Erhöhung sollte sichergestellt werden, dass der Kanton seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt: mit den Krankenkassenprämien-Verbilligungen Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen entlasten. Dieser Vorschlag wurde von der Regierung und der bürgerlichen Mehrheit abgelehnt. Stattdessen nahmen der Grosse Rat und die Regierung eine halbherzige Korrektur auf 116 Millionen vor, die sich zudem nur auf Familien mit Kindern bezieht. Damals wies die Regierung ausdrücklich darauf hin, dass eine höhere Prämienverbilligung sozialpolitisch wünschenswert und gesetzlich vorgeschrieben sei. Trotzdem argumentierte man, dass dafür einfach das Geld fehlen würde.

Mit der unverhofften Gewinnausschüttung der SNB, die heute bekannt gegeben wurde, erhält der Kanton Aargau nun 211 Millionen Franken – viermal mehr als erwartet und damit genügend Geld, um das Argument vom Juni 2019 zu entkräften. «Wir erwarten, dass ein Teil dieses Geld dazu verwendet wird, die fehlenden 66 Millionen Franken an Prämienverbilligungen für das Jahr 2020 auszuschütten. Mit dieser Anpassung würden neben Familien mit Kindern endlich auch alleinstehende Personen finanziell entlastet», hält Parteipräsidentin Gabriela Suter fest. «Zudem soll auch das Prämienverbilligungsdekret für 2021 entsprechend vorbereitet werden. Damit käme der Kanton endlich wieder seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach.»

Jetzt ist die Regierung gefragt
Die SP Aargau erwartet, dass die Regierung diesen Vorschlag prüft und dem Grossen Rat zeitnah unterbreitet. Aktuell ist die SP Aargau zusammen mit direkt betroffenen Personen daran, die zusätzlichen Prämienverbilligungen auf juristischem Weg einzuklagen. Bei einer Erhöhung würde die SP Aargau zusammen mit den Kläger*innen prüfen, ob an der Klage noch festzuhalten ist.

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