Die SP war in der Vernehmlassung gegenüber den Neuerungen im Polizeigesetz kritisch eingestellt. Die SP bedankt sich, dass einige Punkte nun erläutert und entsprechend angepasst wurden. Die Hauptanliegen nach mehr Ressourcen, nach mehr Zusammenarbeit und nach Verstärkung im Bereich Datenschutz bleiben unverändert.
Die SP wird sich in der kommenden Woche mit der Vorlage intensiv beschäftigen und ihre Haltung in der Kommission aber auch im Grossen Rat einbringen. Folgende Hauptanliegen sind unverändert:
Werden die Anpassungen des neuen Polizeigesetzes angenommen, so sind zwingend gleichzeitig die Ressourcen in finanzieller Hinsicht und in personeller Hinsicht aufzustocken. Mehr Kompetenzen in der Polizeiarbeit müssen zu einer Anpassung des Personalbestands führen, einerseits quantitativ und andererseits sind auch Personen mit entsprechendem Fachwissen anzustellen. Prävention und Bedrohungsmanagement kosten, die Teilrevision ist keine rein kosmetische gesetzliche Anpassung an den Status quo.
Die SP hat sich kritisch dazu geäussert, dass die Kompetenzen der Polizei ausgeweitet werden, ohne die Schnittstellen der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft zu prüfen. Hier sehen wir weiterhin Anpassungspotential. Regierungsrat Hofmann sprach von Berührungspunkten, wir sehen Schnittstellen. Denn umfassende präventive Massnahmen, welche teilweise erheblichen Einfluss auf Individuen haben, ohne dass diese davon Kenntnis haben, sind breit abzustützen. In der Wirtschaft kennt man das Vier-Augen-Prinzip, in der Politik die Checks and Balances der Gewaltentrennung und in dieser Hinsicht ist das neue Polizeigesetz zu verstärken. Zusammenarbeit bei Berührungspunkten stärkt die Arbeit der Polizei und die Sicherheit der Bevölkerung.
In der Zukunft werden polizeilich erhobene Daten in der Menge aber auch in der Qualität zunehmen. Die Umsetzung im Bereich des kantonalen Datenschutzes muss deshalb drastisch angepasst werden. Die Fichenaffäre «feiert» das unrühmliche 30-jährige Jubiläum, gleichzeitig wird bekannt, dass Bundesbehörden Daten weiterhin unberechtigt sammeln und auch länger aufbewahren, als gesetzlich vorgesehen ist. Die kantonalen Strukturen sind so zu stärken, dass ein effektiver und effizienter Datenschutz von polizeilichen Daten umsetzbar wird.