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Der Regierungsrat soll die gesetzliche Grundlage schaffen für die notwendigen Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung invasiver Arten in den Hallwilersee, insbesondere der Quagga-Mu- schel. Für den Hallwilersee soll ein Bootsreinigungsgebot für einwassernde Boote mit entsprechenden Kontrollen festgelegt werden.
Begründung:
Gemäss Medienberichten (März 2020, Radio SRF) breitet sich die Quagga-Muschel explosionsartig in den Schweizer Seen aus.
Die Quagga-Muschel reist meist als blinder Passagier am Rumpf von Booten oder im Kühlwasser mit. Dadurch gelangen sie von einem Gewässer zum anderen. Auch andere Muscheln könnten auf diese Weise quer durch die Schweiz transportiert werden, warnt das Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs (Eawag). Deshalb rät das Institut, die Boote vor jedem Transport zu reinigen oder mehrere Tage trocknen zu lassen. Auch die Einschleppung mit Wassersport- und Freizeitgeräten (z. B. Stand Up Paddle Board) kann nicht ausgeschlossen werden.
Der Kanton Aargau hat im Juni 2020 reagiert und eine breit angelegte Informationskampagne ge- startet. Dies wird begrüsst, reicht aber unseres Erachtens nicht aus. Zusätzlich zu dieser Sensibilisierungskampagne und zu den Empfehlungen für Bootsbesitzer müssen griffige Massnahmen fest- gelegt werden. Ein Bootsreinigungsgebot mit entsprechenden Kontrollen ist notwendig, will man die Verbreitung der Muschel stoppen. Dafür fehlt aber im Kanton Aargau eine gesetzliche Grundlage. Diese ist dringend zu erarbeiten. Denn – wie auf der Webseite des Kantons Aargau zu lesen ist – hat sich die Muschel einmal angesiedelt, könne man sie nicht mehr tilgen und es entstünden laufend Kosten zur Schadensbegrenzung. Davon betroffen wäre das wertvolle Ökosystem des Hallwilersees, des Aabachs und weiterer Gewässer flussabwärts. Ebenso betroffen wären Infra- strukturanlagen, wie das geplante Seewasserwerk in Meisterschwanden, bestehende Wasserkraftwerke oder die Felchenaufzuchtanlagen.