Gemeinsame Medienmitteilung der FDP Aargau und der SP Aargau
Die Staatskanzlei des Kantons Aargau hat heute mitgeteilt, dass in der Stadt Laufenburg sowie im Bezirk Zofingen fehlerhafte Wahlzettelgarnituren für die Grossratswahlen vom 18. Oktober 2020 zugestellt worden sind. FDP Aargau und SP Aargau erwarten von der Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, dass die Korrektur dieses Fehlers umgehend proaktiv angegangen wird. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die möglicherweise eine fehlerhafte Wahlzettelgarnitur erhalten haben, sind umgehend mit einem Informationsschreiben zu bedienen. Idealerweise ist diesem Schreiben eine korrekte Wahlzettelgarnitur beizulegen. Die Durchführung von fairen Wahlen mit Chancengleichheit für alle teilnehmenden Parteien und Gruppierungen ist von höchster Wichtigkeit für eine funktionierende und glaubwürdige Demokratie. Die Korrektur des Fehlers ist aus Sicht von FDP und SP eindeutig eine Bringschuld der Behörden. Ein blosser Hinweis oder eine Meldung in den Medien (Zeitung, Fernsehen, Soziale Medien, etc.), dass korrekte Wahlzettelgarnituren durch die betroffenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden können, reicht nicht aus. Damit werden nicht alle Stimmberechtigten erreicht. Dass einzelne Stimmberechtigte allenfalls zwei Garnituren erhalten, ist aus demokratischer Sicht unproblematisch, da letztlich pro stimmberechtige Person nur eine Liste eingereicht werden kann.