Interpellation Martin Brügger, SP, Brugg (Sprecher), (…) vom 10. November 2020 betreffend Umgang des Kantons Aargau mit Meisterwerken antiker Baukunst und bauhistorischem Erbe

Text und Begründung:

Anhand des Beispiels eines Abbruchs eines Teils der fast 2000-jährigen römischen Wasserleitung für einen unterirdischen Autoabstellplatz, stellen sich diverse Fragen, wie der Kanton Aargau mit “seiner” antiken Baukunst und “seinem” bauhistorischen Erbe umgeht? Im Tageanzeiger (13. Okto- ber 2020) wird der Umgang mit bedeutenden römischen Funden in Baden beschrieben: “Die Stadt und der Kanton schauen die Entdeckungen als Problem an, statt sich darüber zu freuen”. Die NZZ berichtete am 18.10.2020 unter dem Titel “der Aargau zerstückelt sein römisches Erbe”. Es ist für einen Kulturkanton kein Ruhmesblatt, wenn auswärtige Medien über fortschreitende Zerstörung von antikem Bauerbe im Aargau berichten. Es scheint unaufhaltsam so weiter zu gehen. Es entsteht der Eindruck, dass in Avenches und Kaiseraugst der Erhalt von römischen Bauten einen grösseren Stel- lenwert einnimmt, als im Raum Vindonissa, wo das römische Erbe nach und nach ohne viel Skrupel überbaut wird. Zurück bleiben Namen an neuen Betonklötzen wie “Centurio-Tower” und dergleichen. Es ist unfassbar, dass aktuell solch gut erhaltene Bauwerke, wie die “ältere römische Wasserleitung” unwiderruflich zerstört werden – und dies, nachdem bereits vor Jahrzehnten ihre sukzessive Zerstö- rung beklagt wurde. Es gibt Bauherren, welche mehrmals über Jahre Dutzende von Metern dieses Bauwerks ohne Widerstand des Kantons vollständig zerstören dürfen (Beispiel Hausen)!

In den Bauzonen des Einzugsgebietes von Vindonissa ist die Archäologie offenbar froh, wenn zumin- dest Notgrabungen durchgeführt werden können. Für den Erhalt der antiken Bauwerke einzustehen, ist in Aargauer Bauzonen offenbar sehr schwierig und die Rolle von Archäologie und Denkmalschutz nicht kräftig genug (insbesondere bei Objekten, welche unter Boden liegen). Aus archäologischer Sicht spricht begreiflicherweise nichts dagegen, wenn die Objekte nach Erhalt der wissenschaftlichen Erkenntnis weiterhin im Boden bleiben – also wieder zugedeckt/konserviert werden – aber die wie- derholte unwiderrufliche (barbarische) Zerstörung löst Betroffenheit aus und man fragt sich, wie ernsthaft ein Kulturkanton – gemessen an konkreten Objekten (Bsp. Wasserleitung) gewillt ist, antike Baukultur zu erhalten. Ein weiteres Mal wurde ein bedeutender Abschnitt der sogenannten “älte- ren römischen Wasserleitung” am 10.10.2020 zerstört. In wissenschaftlichen und touristischen Beschreibungen wird diese Wasserleitung als ein bedeutendes Meisterwerk antiker Baukunst beschrieben. Da sie im Unterschied zur wasserführenden Leitung nicht bis in die Neuzeit “gepflegt” wurde, hat sie ihren antiken Bauzustand bewahrt. Obwohl ihre Bedeutung unbestritten ist, wird sie nun nach und nach immer weiter zerstört – es gibt sogar Voten, welche argumentieren, es gäbe ja noch eine zweite Leitung… – also könne doch die “ältere” gut und gerne geopfert werden… . In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen. Der Regierungsrat wird gebeten dazu Stellung zu nehmen:

1.a)  Wie lautet das Bekenntnis des Kantons Aargau zu seinem kulturhistorischen Erbe?

b)  Wie kann der Regierungsrat die Aussagen im Tagesanzeiger und in der NZZ entkräften, dass historische Funde im Baugebiet nur “Ärger” statt Freude bedeuten?

c)  Wie konkret äussert sich der Regierungsrat zur Bedeutung einer 2000-jährigen römischen Wasserleitung im Vergleich zum Bau einer Autoabstellhalle, welche notabene (laut Aussage des Bauherrn) vornehmlich zur MIV-Anreise zum Arbeitsplatz des auswärtigen Personals die- nen soll)?

d)  Wie beurteilt der Regierungsrat den kulturhistorischen Wert der zwei römischen Wasserleitun- gen im internationalen, nationalen und kantonalen Rahmen?

e) Wie kann der Kanton vermeiden, dass gewisse Ausführungen örtlicher Bau- und Nutzungs- ordnungen (BNO) z. B. die Verpflichtung Parkplätze erstellen zu müssen – dann historische Baudenkmäler vernichtet?


2. a)  Warum werden solch bedeutende Meisterwerke antiker Baukunst nicht rechtzeitig unter Schutz gestellt?
b)  Ist die “wasserführende” Wasserleitung zwischenzeitlich geschützt? Auf wie vielen Laufmetern ist die ursprüngliche Substanz noch vorhanden und auf wie vielen Laufmetern ist auch diese Leitung bereits zerstört? Wann wird ein vollständiger Schutz (Substanzschutz) erreicht sein und wie lange dauert ein solcher Prozess?
c)  Wird der Schutz der “älteren” römischen Wasserleitung umfassend und konkret angegangen oder soll sie weiter geopfert werden? In welchem Umfang und bis wann wird ein solcher Schutz erreicht sein?

3. Wie weit wird nebst der archäologischen und denkmalschützerischen Bedeutung auch ein umfas- senderer Ausbau der touristischen Präsentation solcher Objekte im Rahmen Museum Aargau angestrebt?

4. Der kantonale Richtplan sieht “Im Winkel” in Windisch eine mögliche Siedlungserweiterung vor. Dort verläuft die Wasserleitung und der Kanton ist selber Grundeigentümer. Es bietet sich eine einmalige Chance. Wie weit ist der Kanton bereit, in diesem Planungsperimeter der denkmalschützerischen Bedeutung gerecht zu werden?

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