Motion Colette Basler, SP, Zeihen (Sprecherin), Simona Brizzi, SP, Ennetbaden, (…) betreffend Anpassungen der Verordnung Volksschule bei Privater Schulung

Text

Wir bitten den Regierungsrat die Verordnung über die Volksschule so anzupassen, dass …

  • Schülerinnen und Schüler für die private Schulung nicht mehr innerhalb von zwei Wochen aus der Volksschule abgemeldet werden können. Dies soll in der Regel nur noch auf Semesterende möglich sein. Ausnahmen sind separat zu prüfen und separat zu genehmigen.
  • ein Elternteil, Pflegeelternteil oder eine Drittperson welcher die Kinder unterrichtet, eine pä- dagogische Ausbildung vorweisen muss.

    Begründung
    Gemäss § 4, Abs. 4 des kantonalen Schulgesetzes kann die Schulpflicht auch im Rahmen der priva- ten Schulung erfüllt werden. Die private Schulung steht, wie auch die Privatschulen, unter staatlicher Aufsicht (§ 58a, Abs. 1 SchG). Das Schulgesetz verlangt, dass bei einer solchen häuslichen Schu- lung durch die Eltern, Pflegeeltern oder durch eine Drittperson, der genügende Unterricht nachge- wiesen werden muss (§ 58, Abs. 3 SchG). Die Bewilligung des privaten Unterrichts wird in jedem Kanton anders gehandhabt. Hier einige Beispiele:Kanton Bern: Für die Bewilligung des Privatunterrichts benötigen die Eltern zuerst eine pädagogisch ausgebildete Person, die sie anleitet, sofern die Eltern nicht selber über eine pädagogische Ausbildung verfügen.Kanton Appenzell Ausserrhoden: In AR ist Homeschooling erlaubt. Der Lernstand der Kinder wird jedoch jährlich von den Behörden getestet.Kanton Zürich: Grundsätzlich darf man im Kt. Zürich nur ein Jahr ohne Lehrpatent zu Hause unterrichten. Danach braucht man eine private Lehrperson.
    Kanton Waadt: Der Kanton Waadt verfügt in Bezug auf die Homeschooling über das liberalste Sys- teme der Schweiz.
    Kanton Glarus: bedarf einer Bewilligung, die nur erteilt wird, wenn der unterrichtende Elternteil Lehr- person ist und der Unterricht auf gleichem Niveau wie in der Schule stattfindet.
    Kanton Luzern: Im Kanton Luzern ist eine Bewilligung für Homeschooling nur unter dann möglich, wenn ein Elternteil ein Lehrpatent hat oder über eine eidg. Matura verfügt. Ohne diese Voraussetzungen muss der Bildungsauftrag an eine Lehrperson mit Stufenausbildung stellvertretend delegiert werden.
    Kanton Schaffhausen: Der private Unterricht im Kanton Schaffhausen erlaubt, wenn ein Elternteil ein Lehrdiplom hat.

Der Aargau ist nach dem Kanton Waadt und Appenzell Ausserrhoden einer der liberalsten Kantone, was die Bewilligung von privater Schulung betrifft trotz der Anpassung der Verordnung durch den Regierungsrat im 2018.

Die Anforderungen an den Volksschulunterricht und die Ansprüche an die Schulqualität in der öffent- lichen Schule sind in den letzten Jahren erhöht gestiegen (z.B. zwei Fremdsprachen an der Primar- schule als Pflichtfächer, Fach Sport, Ansiedlung der Lehrerausbildung auf Tertiärstufe; Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz; Kantonale Qualitätskontrollen, Checks, Abschlusszertifikate, Neu- er Aargauer Lehrplan mit neuen Fächern wie TTG, WAH…).

Vereinzelte Anpassungen im Bereich Private Schulung wurden in den letzten Jahren gemacht, sind aber im Vergleich zu anderen Kantonen, welche strengere, bzw. strenge Auflagen haben, immer noch sehr tief. Vergleichbar sind einzig der Kanton Appenzell Ausserrhoden und die Waadt.

Die Motionärinnen und Motionäre können vereinzelt feststellen, dass Eltern ihre Kinder immer kurz- fristiger aus der Schule nehmen z.B. weil die Kinder zu wenige Freiheiten haben/gemobbt werden/zu viel Druck erleben/ usw. und in der Folge privat beschult werden. Zudem ist mit der Corona- Pandemie eine zusätzliche starke Zunahme der privaten Schulung zu beobachten. In Kantonen mit strengeren Auflagen, z.B. in Luzern und Zürich bleiben die Zahlen der Kindere und Jugendlichen mit privater Schulung stabil.

Die aktuelle Entwicklung im Bereich der privaten Schulung bereitet den Motionär*innen Sorge; eine qualitative Bildung ist uns wichtig!

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