Interpellation Regula Dell’Anno-Doppler, SP, Baden, vom 9. November 2021 betreffend Anlauf- und Beratungsstellen für ältere Menschen und deren Angehörige gemäss Pflegegesetz §18

Text und Begründung:

Das Pflegegesetz aus dem Jahr 2007 schreibt in §18 vor, dass «betagte Personen und ihre Angehörigen von regionalen Anlauf- und Beratungsstellen Information über das Angebot der vorhandenen Dienste, Beratung und Vermittlung der benötigten Dienstleistungen» bekommen. 

Die Ausgestaltung dieser Anlauf- und Beratungsstellen ist sehr unterschiedlich und unübersichtlich und ist insbesondere dem Zielpublikum eher wenig bekannt. 

Fragen:

  1. Wird der Gesetzesauftrag erfüllt?
  2. Wie wird dies in den Aargauer Gemeinden gewährleistet?
  3. Welche Dienstleistungen werden effektiv erfragt und erbracht?
  4. Gibt es seitens des Kantons eine entsprechende Überprüfung, ob und in welcher Qualität die Leistung erbracht wird?
  5. Ist die Unabhängigkeit der Leistungserbringer gewährleistet?
  6. Wird die Zufriedenheit des Zielpublikums erhoben, wenn ja, von wem und wie sind die Ergebnisse?
  7. Werden damit die Ziele der Aargauischen Leitsätze in der Alterspolitik (möglichst lange zuhause leben) unterstützt und erreicht?
  8. Wo sieht der Regierungsrat Verbesserungspotenzial?
  9. Wo kann der Kanton einen vermehrten Beitrag zur Qualitätssicherung der Anlauf- und Beratungsstellen leisten (personelle und finanzielle Ressourcen)?

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