Interpellation Regula Dell’Anno-Doppler, SP, Baden, vom 9. November 2021 betreffend Anlauf- und Beratungsstellen für ältere Menschen und deren Angehörige gemäss Pflegegesetz §18
Text und Begründung:
Das Pflegegesetz aus dem Jahr 2007 schreibt in §18 vor, dass «betagte Personen und ihre Angehörigen von regionalen Anlauf- und Beratungsstellen Information über das Angebot der vorhandenen Dienste, Beratung und Vermittlung der benötigten Dienstleistungen» bekommen.
Die Ausgestaltung dieser Anlauf- und Beratungsstellen ist sehr unterschiedlich und unübersichtlich und ist insbesondere dem Zielpublikum eher wenig bekannt.
Fragen:
- Wird der Gesetzesauftrag erfüllt?
- Wie wird dies in den Aargauer Gemeinden gewährleistet?
- Welche Dienstleistungen werden effektiv erfragt und erbracht?
- Gibt es seitens des Kantons eine entsprechende Überprüfung, ob und in welcher Qualität die Leistung erbracht wird?
- Ist die Unabhängigkeit der Leistungserbringer gewährleistet?
- Wird die Zufriedenheit des Zielpublikums erhoben, wenn ja, von wem und wie sind die Ergebnisse?
- Werden damit die Ziele der Aargauischen Leitsätze in der Alterspolitik (möglichst lange zuhause leben) unterstützt und erreicht?
- Wo sieht der Regierungsrat Verbesserungspotenzial?
- Wo kann der Kanton einen vermehrten Beitrag zur Qualitätssicherung der Anlauf- und Beratungsstellen leisten (personelle und finanzielle Ressourcen)?