Interpellation David Burgherr, SP, Lengnau (Sprecher), Andre Rotzetter, Mitte, Buchs, Nicola Bossard, Grüne, Kölliken, und Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri, vom 22. März 2022 betreffend mehr Selbstbestimmung durch Subjektfinanzierung

Text und Begründung:

Acht Jahre nach Beitritt der Schweiz zur UNO BRK (Behindertenrechtskonvention) kritisiert die UNO,
dass Menschen mit einer Beeinträchtigung in der Schweiz zu wenig Selbstbestimmung haben (siehe
Bericht im “10 vor 10” vom 17.3.2022). Am 9. März demonstrierten in Bern rund 1’000 Personen für
mehr Rechte von Menschen mit einer Beeinträchtigung.

Mehr Selbstbestimmung ist unter anderem in Bezug auf die Wohn- und Arbeitssituation gefordert. Hier
kann und soll durch Subjektfinanzierung eine möglichst grosse Wahlfreiheit gewährt werden, was so-
wohl dem Artikel 8 der Bundesverfassung als auch der UNO BRK entspricht. Insbesondere sollen Men-
schen, die nicht auf eine stationäre Einrichtung angewiesen sind, ambulante Unterstützungsmodelle
wählen können.

Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie gross sind aktuell die Betreuungskosten im Aargau, aufgeschlüsselt nach Anzahl Personen in
stationärer bzw. ambulanter Betreuung? Wie viele Personen könnten künftig durch Subjektfinan-
zierung ambulant statt stationär betreut werden?

2. In welchem Umfang sind seit Einführung der Erweiterung des Betreuungsgesetztes Assistenzleis-
tungen durch die AIU (Abklärung individuelle Unterstützung) abgeklärt und ermöglicht worden?

3. Inwiefern wird der Umfang der Leistungen heute nach objektiven und einheitlichen Kriterien unter
Einbezug und Mitbestimmung der Betroffenen festgelegt?

4. Welche Wahlfreiheit haben Menschen mit einer Beeinträchtigung zurzeit, was ihre Wohn- und Ar-
beitssituation anbelangt? Entspricht dies dem Artikel 8 der Bundesverfassung und der UNO BRK?

5. Mit welchen Kostenfolgen ist bei einem Systemwechsel zu rechnen? Wie entwickeln sich die Kos-
ten für die erbrachten Leistungen? Wie entwickeln sich die Kosten für die Abklärungen? Mit wel-
cher Gesamtbilanz ist zu rechnen? Was sind die eigenen Erfahrungen durch die AIU und was
sind die Erfahrungen in anderen Kantonen?

6. Mit welchen Leistungsfolgen ist bei einem Systemwechsel zu rechnen? Führt er zu einer bedarfsge-
rechteren Leistungserbringung sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich? Was sind die
eigenen Erfahrungen durch die AIU und was sind die Erfahrungen in anderen Kantonen?

7. Bringt der Systemwechsel Innovationsanreize und grössere Angebotsvielfalt? Was sind die Chan-
cen und Risiken? Mit welchen flankierenden Massnahmen (z.B. Empowerment) kann sicherge-
stellt werden, dass auch schwer beeinträchtigte Menschen ihre Wahlfreiheit durch Willensäusse-
rung wahrnehmen können?

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