Bis spätestens 2040 müssen alle fossilen Heizungen im Aargau durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden und möglichst viele Häuser energetisch saniert sein. Der Aargau ist leider nicht auf Zielpfad. Deshalb muss der Zusatzkredit des Förderprogramms Energie 2021-2024 auf mindestens 75 Millionen Franken erhöht werden.
Die Gebäude stossen zirka 20 Prozent aller Treibhausgasemissionen im Kanton Aargau aus. Diese müssen bis spätestens 2040 auf null reduziert werden. Um dies zu erreichen, müssen die Gebäude energetisch saniert werden und alle fossilen Heizungen verschwinden. Am effektivsten wäre dazu ein sofortiges Verbot von neuen fossilen Heizungen, eine Ersatzpflicht durch erneuerbare Heizsysteme und klare Effizienzvorschriften. Die zweitbeste Lösung ist die Förderung dieser Massnahmen. Der Regierungsrat beantragt dazu einen Zusatzkredit für die Jahre 2021–2024 im Umfang von brutto 52,9 Millionen Franken bei einem kantonalen Nettokredit von 17,1 Millionen Franken.
Ein schweizweiter Vergleich der Kantone zeigt, dass der Kanton Aargau auch mit diesem Zusatzkredit pro Person nur knapp die Hälfte vom schweizweiten Durchschnitt investiert. Für den Energiekanton Aargau beschämend: Mit diesem Förderbeitrag holt der Kanton nicht einmal das Geld zurück in den Aargau, dass die Aargauer Bevölkerung via CO2-Abgabe an den Bund bezahlt hat. Genau dies fordert aber die Aargauische Klimaschutzinitiative, welche die GRÜNEN und die SP zusammen mit Verbänden aus der Baubranche im Juni 2020 eingereicht haben. Um diese Mindestforderung zu Gunsten der lokalen Wirtschaft und es Klimas zu erreichen, ist der Zusatzkredit auf mindestens 75 Millionen Franken brutto zu erhöhen bei einem kantonalen Nettokredit von 27,6 Millionen Franken. Das Geld dafür ist vorhanden: Durch die anstehenden Änderungen im Schätzungswesen wird der Kanton Aargau jährlich über 60 Mio. zusätzlich einnehmen. Dieses Geld soll dazu verwendet werden, den Gebäudesektor schnell genug zu dekarbonisieren – u.a. durch eine substanzielle Erhöhung des Kredites für das Förderprogramm Energie.
Wichtig ist der SP und den GRÜNEN, dass der notwendige Umbau des Gebäudeparks sozialverträglich erfolgt. Deshalb fordern wir, dass der Kanton sicherstellt, dass die Eigentümerschaft von Mietliegenschaften verpflichtet werden, die Fördergelder des Kantons bei der Mietzinsfestsetzung zu Gunsten der Mieterschaft zu berücksichtigen.
Des Weiteren fordern die beiden Parteien, dass der Kanton eine Bildungsoffensive inklusive Begleitmassnahmen zur Deckung des Fachkräftemangels in der Gebäudebranche starten. Diese ist koordiniert mit der Branche, dem Bund und den Nachbarkantonen zu realisieren. Eine entsprechende Motion wird am 14. Juni im Grossen Rat eingereicht.