Interpellation Carol Demarmels, SP, Obersiggenthal (Sprecherin), und Mirjam Kosch, Grüne, Aarau, vom 21. Juni 2022 betreffend Unternehmen mit einem effektiven Steuersatz unter 15 % nach GloBE-Bemessungsregeln

Text und Begründung:

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im Oktober 2021
Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht.
137 Länder haben sich auf eine Mindestbesteuerung von 15 % für international tätige Unternehmen
mit Umsätzen über 750 Millionen Euro geeinigt. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich per 1. Januar
2023.Der Bundesrat hat beschlossen, die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindest-
steuer umzusetzen. Mit einer entsprechenden temporären Verordnung soll die Mindeststeuer auf den
1. Januar 2024 in Kraft treten.

Damit hinkt die nationale Umsetzung der globalen Umsetzung voraussichtlich ein Jahr hinterher. Um
sicherzustellen, dass die betroffenen Unternehmen die Steuerdifferenz nicht im Ausland begleichen,
plant der Regierungsrat mittels einer Hinzurechnungssteuer diese Steuern bereits am 1. Januar 2023
im Kanton Aargau einzufordern.

Im Kanton Aargau liegt der aktuelle Unternehmenssteuersatz bei knapp über 15 %. Aargauer
Unternehmen profitieren aber von attraktiven Abzügen (z. B. Forschung und Entwicklung) und
realisieren damit teilweise einen effektiven Steuersatz von weit unter 15 %. Die Bemessung der
Gewinne für die OECD-Mindeststeuer erfolgt hingegen nach den GloBE-Bemessungsregeln
(Global Anti-Base Erosion-Rules), womit kein direkter Vergleich möglich ist. STAF-Abzüge
(Steuerreform und AHV-Finanzierung) können hier nicht geltend gemacht werden, und auch an-
dere Posten wie zum Beispiel Abschreibungen werden abweichend gehandhabt.

Wir bitten den Regierungsrat, hierzu die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie viele international tätige Aargauer Betriebe besteuern nach den GloBE-Bemessungsregeln
mit einem Satz unter 15 % bei einem Umsatz von über 750 Millionen Euro und wären somit von
der Hinzurechnungssteuer betroffen?

2. Wie viele Aargauer Betriebe wären zusätzlich betroffen, wenn der Standard auch für Unter-
nehmen gelten würde, deren Umsätze ausschliesslich innerhalb der Schweiz getätigt wer-
den. Sprich wie viele Betriebe im Kanton Aargau versteuern nach den GloBE-Bemessungs-
regeln mit einem Satz unter 15 % bei einem Umsatz von über 750 Millionen Euro?

3. Welche zusätzlichen Steuereinnahmen wären zu erwarten (in den Jahren 2023–2025), wenn die
unter Frage 2 erwähnten Betriebe auch mit 15 % (nach den GloBE Bemessungsregeln) besteuert
würden?

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