SP unterstützt Gesetzesänderung über die Einwohnergemeinden

Aufgrund eines vom Grossen Rat überwiesenen Postulats (20.51) soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das bisherige Gemeindebürgerrecht bei Gemeindefusionen beibehalten werden kann. Die SP Aargau unterstützt dieses Anliegen.  

Wir alle sind mit einer Gemeinde verbunden. Die Frage der Heimatgemeinde ist für verschiedene Bürger:innen wichtig. Den bisherigen Heimatort zu verlieren, kann von Personen, die fest mit ihrer Heimat verbunden sind, als Identitätsverlust empfunden werden. Diesen Personen soll die Möglichkeit gegeben werden, in ihren amtlichen Dokumenten einen Nachweis ihrer Herkunft festzuhalten.

Fusionen bieten für viele Gemeinden die Möglichkeit zur Synergienutzung und effizienten Führung. Kritiker:innen solcher Gemeindezusammenschlüsse befürchten einen allfälligen Identitätsverlust. Das muss nicht sein. Das Postulat 20.51 vom damaligen Grossrat Werner Erni aus Möhlin und der SP Fraktion bietet dabei Abhilfe. «Da der Aufwand für die Verwaltung gering und die Datenbank-Software bereits darauf vorbereitet ist, spricht nichts dagegen, diese Möglichkeit zu gewähren. Auch andere Kantone haben sich bereits für eine solche Lösung entschieden.», bekräftigt Stefan Dietrich, Co-Präsident der SP Aargau.

Auch erfolgte und aktuell geplante Gemeindefusionen profitieren von der Gesetzesrevision. Die Rückwirkung ist begrüssenswert, um Verluste in der Vergangenheit auszugleichen und allfällige Kontroversen, wie beispielsweise um die Gemeinde Linn, zu vermeiden. Der Regierungsrat hat dieses Anliegen aufgenommen und dies in die Vernehmlassung gegeben. Die SP Aargau unterstützt den vorgeschlagenen Fahrplan. 

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