Der Grosse Rat lehnte in der Sitzung vom 14. Juni 2022 die Einbürgerung eines Jugendlichen entgegen jeglichen rechtlichen Grundlagen ab. Das Urteil des Verwaltungsgerichts anerkennt nun die entsprechende Beschwerde. Die SP Aargau begrüsst diesen Entscheid.
Einem jungen Mann wurde dieses Jahr die Einbürgerung verwehrt. Er hat sich als 15-Jähriger eine Übertretung im Jugendstrafrecht eingehandelt. Das rechtsbürgerliche Lager war in der Debatte im Grossen Rat der Meinung, dass eine solche Person das Schweizer Bürgerrecht nicht verdient. Der Grosse Rat lehnte das Gesuch am 14. Juni 2022 ab. Der Entscheid stand, war rechtswidrig und entsprach nicht der gängigen Rechtsprechung. Dass die Entscheidung einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten könne, fand auch die Verwaltung im Vorfeld der Entscheidungsfindung.
Der junge Mann, dessen Einbürgerungsunterlagen positiv waren, reichte entsprechende Beschwerde gegen den Entscheid des Grossen Rates ein. Das Verwaltungsgericht hat ihm Recht gegeben. Er kann nun endlich eingebürgert werden. «Wir freuen uns über Anerkennung der Beschwerde. Der Entscheid war unfair und rechtsstaatlich fragwürdig.» sagt Lea Schmidmeister, Grossrätin der SP Aargau.
Für viele Menschen ist eine Einbürgerung noch immer ein Gnadenakt. Das ist nicht so: Einbürgerungen sind ein Verwaltungsakt, der noch vereinfacht werden muss. Dafür setzt sich die SP Aargau weiterhin ein.