Die SP Aargau fordert den Regierungsrat auf, den 1. Mai als Tag der Arbeit zu würdigen und im gesamten Kanton als zusätzlichen gesetzlichen Feiertag einzuführen. Der 1. Mai ist allen arbeitenden und erwerbstätigen Menschen gewidmet und hat eine lange Geschichte. Die mit diesem Tag verbundenen Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit sind auch heute aktuell.
In mehr als 150 Ländern weltweit wird am 1. Mai der «Tag der Arbeit» gefeiert. Er ist der einzige internationale und weltumspannende Feiertag. Er ist allen arbeitenden und erwerbstätigen Menschen gewidmet und soll an die in der Vergangenheit erkämpften sozialen Errungenschaften erinnern. «Gleichzeitig bietet der 1. Mai die Gelegenheit, aktuelle soziale Themen aufzugreifen und auf immer noch prekäre Arbeitsverhältnisse – auch in der Schweiz – aufmerksam zu machen. Tausende Menschen kommen trotz Arbeit kaum über die Runden», so Stefan Dietrich, Co-Präsident der SP Aargau.
Damals wie heute geht es um soziale Gerechtigkeit
Der 1. Mai hat seinen Ursprung in den «Haymarket Riots» und dem Generalstreik von 1886 in den USA sowie in den Kämpfen der organisierten Arbeiterbewegung für bessere allgemeine Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Insbesondere die Durchsetzung des Achtstundentags und die spätere Einführung der 5-Tage-Woche werden mit dem «Tag der Arbeit» verbunden. «Soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte bewegen damals wie heute sozialpolitisch oder gewerkschaftlich engagierte Menschen,» so Mia Jenni, Grossrätin der SP Aargau und Präsidentin des Forum 1. Mai Baden.
Die historische Bedeutung im Kanton Aargau
Obwohl der «Tag der Arbeit» in weiten Landesteilen der Schweiz und mehreren Nachbarkantonen als offizieller Feiertag gilt, gibt es im Kanton Aargau keine einheitliche Regelung. So-wohl zwischen den einzelnen Bezirken und Gemeinden als auch zwischen Aargauer Unternehmen gelten unterschiedliche Regelungen. Dies ist umso erstaunlicher, als dass die Arbeiter:innenbewegung im Aargau auf eine mehr als 100-jährige Geschichte zurückblicken kann.
Diese Arbeitgeber gehen mit gutem Beispiel voran
Der Kanton Aargau geht als Arbeitgeber seit Jahren mit gutem Beispiel voran und kantonale Institutionen geben ihren Mitarbeitenden mindestens einen Halbtag frei. Manche Unternehmen folgen diesem Beispiel. Viele Menschen im Aargau müssen dennoch ihrer Arbeit nach-gehen. Jeder Kanton kann acht offizielle Feiertage festlegen, die den Sonntagen gleichgestellt sind. Mehrere Kantone haben mehr als acht Feiertage festgelegt. Die SP Aargau fordert, dass der 1. Mai kantonsweit als einheitlicher Feiertag eingeführt wird.
Würdigung der sozialen Errungenschaft und Blick auf die aktuelle Situation
Einerseits kann die Feier des 1. Mai im Kanton Aargau als Anerkennung der historischen Bedeutung der Arbeiterbewegung und ihrer sozialen Errungenschaften, wie der Einführung des Achtstundentages, gesehen werden. Andererseits sollte er auch als Gelegenheit dienen, die vom Lohn abhängigen Beschäftigten zu würdigen und gleichzeitig auf die aktuellen Arbeitsbedingungen und die Rechte der Arbeitnehmer:innen aufmerksam zu machen.