Beschwerde eingereicht: Beispiele in der Abstimmungsbroschüre zur Steuergesetzrevision sind irreführend

Aarau, 25. April 2025 – Im Namen mehrerer SP-Mitglieder wurde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die offizielle Abstimmungsbroschüre zur Steuergesetzrevision 2025 eingereicht. Die Beschwerdeführenden fordern zwei dringende Korrekturen:


Forderung 1: Ergänzung der Beispiele – für ein realistisches, repräsentatives Abbild der Steuerzahlenden

Die Broschüre zeigt vier Beispielshaushalte auf – alle mit Steuerersparnissen, alle mit Einkommen von mindestens 50’000 Franken, drei mit steuerbarem Vermögen. Doch das ist nicht repräsentativ:

  • 50 % der Aargauer:innen profitieren gar nicht – doch kein einziges Beispiel bildet das ab.
  • 45 % der Bevölkerung haben ein steuerbares Einkommen unter 50’000 Franken – auch sie fehlen.
  • Nur 34 % haben überhaupt steuerbares Vermögen , aber fast alle Beispiele zeigen eines.

Die Beschwerde verlangt daher, dass die vier Beispiele auf Seite 11 der Broschüre um weitere 16 Beispiele ergänzt werden, die folgende Gruppen abbilden:

  • Familien mit typischer finanzieller Situation, die nicht oder nur sehr wenig profitieren
  • Alleinstehende in allen Einkommensklassen, die nicht profitieren
  • Haushalte ohne steuerbares Vermögen
  •  Familien mit geringem bis mittleren Einkommen
  • Haushalte mit sehr hohem Einkommen oder Vermögen, die massiv profitieren

Die vier bestehenden Beispiele zeigen lediglich den oberen Mittelstand – rund 20 % der Bevölkerung. Die restlichen bleiben unsichtbar und sollen durch ergänzende Beispiele sichtbar gemacht werden. Diese Beispiele sind so gewählt, dass die Repräsentativität der

Aargauer Steuerzahlenden in relevanten Werten gewährleistet ist (z. B. ca. 45 % mit Einkommen unter 50`000 Franken, ca. 66 % ohne steuerbares Vermögen, 50 % ohne Steuererleichterung, auch Alleinstehende ohne Kinder und Familien mit erwachsenen Kindern.)

Lesehinweis: =10%

Forderung 2: Erläuterung der Begriffe: steuerbares Einkommen und Vermögen

Viele Menschen verwechseln ihr steuerbares Einkommen mit dem Bruttolohn – oder ihr steuerbares Vermögen mit dem Kontostand. Doch:
Ein Ehepaar ohne Kinder mit einem Reinvermögen von 200’000 Franken hat zum Beispiel kein steuerbares Vermögen – und profitiert somit nicht von der Revision.
Die Beschwerde fordert daher eine klare Erklärung dieser Begriffe auf Seite 11 der Broschüre. Ohne diese Information droht die Stimmbevölkerung, die Beispiele falsch einzuschätzen – und Ja zu sagen in der irrigen Annahme, selbst zu profitieren.

Zitate

Carol Demarmels, Grossrätin SP Aargau:
„Wenn 10 von 20 Haushalten nichts von der Revision haben – aber 0 von 4 Beispielen genau das zeigen – dann ist das kein Versehen, sondern politisches Kalkül. Auch die rund 20 %, die nur sehr wenig profitieren, sowie die 10 %, die massiv profitieren, fehlen vollständig in den Beispielen. Wir erwarten vollständige, ehrliche Informationen für alle – nicht nur für jene, die ins Bild passen.“

„Die dargestellte Familie mit 50’000 Franken steuerbarem Vermögen hat in Wahrheit ein viel höheres Reinvermögen von 274’000 Franken – diesen Unterschied kennen die wenigsten. Genau deshalb braucht es eine Erklärung in der Broschüre.“

Nora Langmoen, Co-Präsidentin SP Aargau:
„Es reicht jetzt wirklich. Politik darf nicht länger nur für eine privilegierte Minderheit gemacht werden. Wer Abstimmungen vorbereitet, muss die ganze Bevölkerung abbilden – nicht nur jene, die profitieren.“

 

Weitere Schritte

Die Beschwerde wurde durch das Advokaturbüro advocomplex eingereicht und fordert eine sofortige Ergänzung der Abstimmungsunterlagen – oder, falls dies nicht rechtzeitig geschieht, die Verschiebung der Abstimmung. Alternativ verlangen die Beschwerdeführenden im Falle eines Abstimmungsentscheids die Ungültigkeit bei Annahme der Vorlage.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Carol Demarmels

Carol Demarmels

Grossrätin Baden

Nora Langmoen

Nora Langmoen

ehem. Co-Präsidentin

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