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Der Kanton Aargau reicht gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung folgende Standesinitiative ein:
Der Bund wird beauftragt, die Direktverbindung Baden–Brugg–Bern (IR16) im Rahmen der Angebotsplanung und der Umsetzung des STEP-Ausbauschritts 2035 beizubehalten. Die bestehende stündliche Direktverbindung ist für die Wirtschaftsregion Baden-Brugg von zentraler Bedeutung und muss erhalten bleiben.
Der Kanton Aargau fordert deshalb die Bundesversammlung auf, die Angebotsveränderungen im Rahmen des STEP 2035 so anzupassen, dass die Direktverbindung zwischen Baden, Brugg und Bern im bestehenden Umfang weitergeführt wird.