
Prosit Neujahr!
Man wünscht sich ja zum Jahresbeginn bekanntlich alles Gute – Gesundheit, Zuversicht und vielleicht auch ein bisschen Fortschritt. Ob es im Grossen Rat 2026 tatsächlich besser wird, wurde allerdings bereits beim ersten Geschäft wieder relativiert. Aber dazu später.
Mit der glanzvollen Wahl von Urs Plüss (EVP) zum Grossratspräsidenten ist zumindest formell für Ordnung gesorgt: Er ist nun offiziell höchster Aargauer des Jahres und wird dafür sorgen, dass dieses Jahr etwas leiser, dafür verlässlich debattiert wird – ob’s klappt, werden wir sehen. Inklusion, das Jahresmotto von Urs Plüss, lässt immerhin hoffen, dass es im Jahr 2026 nicht noch zu mehr Ausgrenzung kommt. Wir gratulieren Urs Plüss herzlich zur glanzvollen Wahl und freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Die Wahlresultate sind klar und unbestritten: 123 Stimmen für Urs Plüss (EVP), 121 für Ralf Bucher (Die Mitte) als ersten Vizepräsidenten und 115 für Daniel Notter (SVP) als zweiten Vize. Stabile Mehrheiten also – und doch bleibt ein schaler Beigeschmack: Die gesamte Spitze des Kantons bleibt auch 2026 eine reine Männerangelegenheit.
Denn neben dem Präsidium gilt auch für die Regierung: Stephan Attiger als Landammann und Jean-Pierre Gallati als Landstatthalter komplettieren ein kantonales Repräsentationsgremium ohne Frauen. Gleichstellung zeigt sich nicht in Papieren, sondern dort, wo Verantwortung, Macht und Öffentlichkeit zusammenkommen.
In diesem Sinne starten wir ins neue Jahr: mit guten Wünschen, klaren Mehrheiten – und dem leisen Wunsch, dass 2026 mehr wird als nur eine Fortsetzung des Gewohnten. Ein Jahr, in dem Debatten wieder geführt werden und auf Machtpolitik verzichtet wird. Die ersten Sitzungen werden zeigen, ob dieser Vorsatz länger hält, als es Neujahrsvorsätze sonst so tun.
Solidarisch
Arsène, Carol, Luzia und Selena

Rechtsbruch als politisches Programm?
Im Grossen Rat wurde ein Postulat behandelt, das verlangt, die Erhöhung des Eigenmietwerts rückgängig zu machen oder zu sistieren – nur wenige Monate nach Inkrafttreten des neuen, gesetzeskonformen Schätzungswesens.
Seit über zehn Jahren war der Aargau in einem verfassungswidrigen Zustand. Dies hält das Verwaltungsgericht in einem Urteil von 2020 klar fest: Eigenheimbesitzende werden zu tief besteuert. Statt dies endlich zu beenden, verlangt das Postulat nun eine bewusste Verlängerung des Rechtsbruchs um weitere zwei bis drei Jahre! Das ist juristisch unhaltbar und politisch verantwortungslos.
Dieselben Kreise, die lautstark nach Recht und Ordnung fordern und mitunter die Einbürgerung von Jugendlichen verhindern, wenn Sie als Kind mal ein Schoggistängeli geklaut haben, verlangen hier, dass sich Regierung und Verwaltung über geltendes Bundesrecht und ein Gerichtsurteil hinwegsetzen. Diese Doppelmoral ist schwer ertragbar. Wer im Grossen Rat sitzt, darf nicht glauben, das Recht nach Belieben beugen zu können. Und auch eine Mehrheit zu haben ist kein Freipass für Willkür. Das sehen leider nicht alle so.
Trotz aller Warnungen wurde das Postulat somit knapp überwiesen.

- Interpellation Mia Jenni, SP, Obersiggenthal vom 6. Januar 2025 betreffend Auswirkungen Stellenabbau bei Novartis in Stein AG