Interpellation der SP-Fraktion (Sprecher Marius Fedeli, Buchs) vom 13. Mai 2025 betreffend Betriebsverlängerung AKW Beznau

Text und Begründung:

Das AKW Beznau, das weltweit älteste AKW, das noch in Betrieb ist, sollte gemäss Aussage der Bundesrätin Doris Leuthard vom 25.5.2011 in den Jahren 2019 bis 2022 stillgelegt werden. Seit ca. 2004 (Unbefristete Bewilligung für das AKW Beznau2) gilt der Grundsatz, dass AKWs nur so lange betrieben werden dürfen, solange sie – gemäss Atomenergiegesetz – sicher sind. Die Axpo verlangt eine Betriebsbewilligung bis ins Jahr 2033, das wäre ein Betrieb bis ins Alter von 64 Jahren – ein Weltrekord. Das AKW Beznau hat de facto keine definitive Betriebsbewilligung. Sie kann durch das ENSI (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat) bei Unsicherheit jederzeit entzogen werden. Der jetzt gültige Sicherheitsbericht des AKW Beznau stammt aus dem Jahr 2017. Gemäss Kernenergiegesetz muss der Sicherheitsbericht alle 10 Jahre erneuert werden. Für Beznau ist das im Jahr 2027. Es ist heute völlig offen, ob das ENSI dannzumal dem AKW Beznau den Weiterbetrieb erlauben kann. Darum kommt die Ankündigung der Axpo, das AKW Beznau bis 2033 laufen zu lassen, einer Täuschung der Öffentlichkeit gleich. Mit der Sicherheitsprüfung eines 60-jährigen AKWs betritt das ENSI weltweites Neuland. Darum ist diesem Prüfprozess besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als Standortkanton ist der Aargau besonders betroffen. Der Regierungsrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wie kann der Regierungsrat die Interessen der betroffenen Bevölkerung sowie des Gewerbes in einem sicheren Umfeld sicherstellen? Gibt es die Möglichkeit, als Standortkanton ein Rechtsmittel gegen die Verlängerung der Betriebsbewilligung ohne vorgängige positive Sicherheitsprüfung einzulegen?

  1. Ist der Regierungsrat als Miteigentümer der Axpo bereit, sich beim Management dafür einzusetzen, dass diese den Sicherheitsbericht so früh und vollständig einreicht, damit das ENSI und eine unabhängige internationale Fachbehörde diesen vor Ende 2027 fachlich korrekt beurteilen können?
  2. Ist der Regierungsrat bereit, beim Bund eine unabhängige Überprüfung des Sicherheitsberichts der Axpo und dessen Beurteilung durch das ENSI zu verlangen, der vor Ende 2027 vorliegen kann?
  3. Welche finanziellen Risiken und Auswirkungen sieht der Regierungsrat als Miteigentümer in Zusammenhang mit der allfälligen Betriebsverlängerung um 4 Jahre für den Kanton Aargau? Insbesondere wenn der Betrieb des AKWs wegen unerwarteten technischen Störungen länger unterbrochen werden müsste? 2 von 2
  4. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass auch der Kanton Aargau als Standortkanton von Kernkraftwerken nun den Fokus auf den schnellen Ausbau der alternativen Stromerzeugung legt, wie es ihm das Stromgesetz vorschreibt, das auch im Aargau im Juni 2024 deutlich (63 %) angenommen wurde?
  5. Ist der Regierungsrat bereit, sich für das Primat der Sicherheit einzusetzen, auch wenn das bedeuten würde, dass das AKW Beznau aus Sicherheitsgründen nicht betrieben werden kann, obwohl die Stromversorgungssicherheit aus inländischer Produktion nicht gewährleistet werden kann?

Den Vorstoss finden Sie hier.

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